Manfred Genditzki erhält 75 Euro für jeden verlorenen Tag
4912 Tage, das sind fast 13,5 Jahre! So lange sass der Manfred Genditzki unschuldig im Gefängnis. Als Entschädigung erhält er 75 Euro für jeden verlorenen Tag.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Deutscher wurde 2010 fälschlicherweise zu einem Mord verurteilt.
- Hausmeister Manfred Genditzki sass insgesamt mehr als 13 Jahre unschuldig im Knast.
- Als Entschädigung erhält er knapp 370'000 Euro, 75 Euro für jeden verpassten Tag im Leben.
Das Leben von Manfred Genditzki (heute 63) wird im Oktober 2008 urplötzlich auf den Kopf gestellt. Der Hausmeister der in Rottach-Egern (D) arbeitete, ist beschuldigt, eine 87-jährige Bewohnerin in der Badewanne ertränkt zu haben und wird verhaftet.
Was damals niemand geahnt hätte: Der sogenannte «Badewannen-Mordfall» wird zu einem der grössten Justizskandale in unserem Nachbarland!
Genditzki wurde nämlich 2010 vom Landgericht München II wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – und am gestrigen Freitagvormittag nach fast 13 Jahren endgültig freigesprochen. Und jetzt?
Genditzki hätte in den USA eine Millionen-Entschädigung erhalten
Insgesamt sass Genditzki 4912 Tage unschuldig in einem deutschen Knast. Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmassnahmen (StrEG) stehen dem 63-Jährigen deshalb jetzt 75 Euro pro Tag zu – also eine Summe von 368'400 Euro. Das berichtet unter anderem die «Bild». Vor 2020 waren es demnach gerade mal 25 Euro pro Tag.
Hätte der Hausmeister in den USA 13,5 seiner Lebensjahre im Knast verbringen müssen, hätte er demnach 5,3 Millionen Dollar erhalten. Wie ein Anwalt gegenüber der Zeitung erklärt, ist die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft «exorbitant höher».
Mehr als 13 Jahre saß Manfred Genditzki im Gefängnis. Er war im Fall, der als Badewannen-Mord bekannt ist, verurteilt worden. Doch es kamen Zweifel auf. Nun wurde er freigesprochen. pic.twitter.com/IZDv5K3LRs
— ZDFheute (@ZDFheute) July 7, 2023
Der Grund dafür: Man wolle mit den hohen Entschädigungssummen den Staat für seinen rechtswidrigen Freiheitseingriff bestrafen und abschrecken. «Staatsanwälte und Richter sollen zweimal überlegen, ehe sie einen Menschen wegsperren», so der Anwalt.
«Kein Grund zum Jubeln, 14 Jahre sind weg!»
Übrigens: Dank neuer Gutachten wurde Manfred Genditzki bereits im August 2022 nach 4912 Tagen aus der Haft entlassen. Der Prozess wurde wegen erheblicher Zweifel an seiner Schuld neu aufgerollt.
Die grosse Frage: Hat es sich womöglich um keinen Mord sondern einen tragischen Unfall der alten Frau gehandelt? Offenbar konnten Genditzki und seine Anwältin bei der neuerlichen Verhandlung das Landesgericht genau davon überzeugen.
Das Gericht geht davon aus, dass die Frau, bei einem Unfall starb, hiess es am Freitag. Er sei «aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld freizusprechen», sagte die Richterin und meinte laut der «Bild» persönlich an Genditzki gerichtet : «Sie haben das in bewundernswerter Art und Weise ertragen.»
Manfred Genditzki zeigte sich nach dem Urteil glücklich: «Meine Familie hat immer an meine Unschuld geglaubt. Alle haben zu mir gestanden. Ich habe zweimal mit einem Freispruch gerechnet. Und bin enttäuscht worden.» Er meinte aber auch: «Ein Grund zum Jubeln ist es nicht, 14 Jahre sind weg!»