Gericht

Nach 13 Jahren Gefängnis: Gericht hebt Mordurteil gegen Mann auf

Keystone-SDA
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Deutschland,

Ein heute 63-Jähriger sass zu Unrecht jahrelang im Gefängnis ein. Den angeblichen Badewannen-Mord, den er begangen haben soll, hat es womöglich nie gegeben.

Badewannenmord
Nach 13 Jahren Gefängnis ist ein wegen Mordes verurteilter 63-Jähriger freigesprochen worden. - Sven Hoppe/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • 13 Jahre lang sass ein heute 63-Jähriger in Deutschland im Gefängnis.
  • Nun kommt es im Fall des Badewannen-Mordes zu einer Wende.
  • Der Mann wurde von seiner Schuld freigesprochen.

Nach 13 Jahren im Gefängnis ist in München ein wegen Mordes verurteilter Mann von seiner Schuld freigesprochen worden. Er war 2010 im sogenannten Badewannenmord-Fall zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Seither beteuerte er seine Unschuld und kämpfte er für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten nun einen Freispruch gefordert. Es gab nämlich nicht nur Zweifel daran, dass der heute 63-Jährige den Mord an einer alten Frau begangen hat. Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess gehört wurden, ist sogar fraglich, ob es den Mord überhaupt gab. Ein Unfall der Seniorin sei vielmehr möglich und sogar wahrscheinlich.

Richterin: Steiniger Weg für den Angeklagten

«Jetzt ist es soweit. Sie haben gehört, auf was Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben«, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten Manfred Genditzki gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei.

Badewannenmord Manfred Genditzki
Manfred Genditzki (l.) sitzt vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall im Gerichtssaal. - Sven Hoppe/dpa

Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf. Im Zuschauerraum gab es Tränen. Für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe steht ihm nun eine Entschädigung zu.

63-Jährigem stehen 368'400 Euro Entschädigung zu

Kritiker halten diese Entschädigung jedoch für zu niedrig. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter in Deutschland 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in Genditzkis Fall insgesamt 368'400 Euro für Jahre, in denen er seine Kinder nicht sah. Bis vor einigen Jahren lag der Satz sogar nur bei 25 Euro pro Tag.

Genditzki war 2010 vom Landgericht München II wegen Mordes an einer Seniorin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Frau im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern getötet. Nach einem Streit soll er sie auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt haben. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.

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