Deutschland ändert nach Festnahmen Reisehinweise für die USA
Zuletzt wurden drei Personen aus Deutschland bei der Einreise in die USA festgehalten. Jetzt reagiert das Auswärtige Amt mit neuen Hinweisen für Reisende.

Das Wichtigste in Kürze
- Neue deutsche Reisehinweise für die USA betonen die Risiken von Abschiebehaft.
- Eine Genehmigung garantiert keine Einreise, die Entscheidung trifft die Grenzbehörde.
- Drei Deutsche wurden zuletzt bei der Einreise in die USA in Abschiebehaft genommen.
Nach Festnahmen deutscher Staatsbürger bei der Einreise in die USA hat das deutsche Auswärtige Amt Reisehinweise für das Land ergänzt.
Auf der Webseite des Ministeriums heisst es neu: «Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.»
Das Auswärtige Amt nehme «die Vorfälle (...) bei der Einreise von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in die USA» sehr ernst, sagte ein Ministeriumssprecher.
Am Dienstag sei entschieden worden, die Reise- und Sicherheitshinweise zu den USA anzupassen – insbesondere zum Punkt der Einreisekontrollen.
ESTA-Genehmigung berechtigt nicht in jedem Fall zur Einreise
«Wir haben präzisiert (...), dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt», sagte er.
«Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Aber auch das ist keine Überraschung, das ist auch in Deutschland so.»
Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization (Elektronisches System zur Reisegenehmigung).
Zuletzt waren drei Fälle bekannt geworden, bei denen Deutsche bei der Einreise in die USA in Abschiebehaft genommen worden waren.
Darunter war der Fall eines in den USA lebenden Deutschen. Er wurde nach Angaben von Angehörigen in Boston festgenommen und mehr als eine Woche in einer Haftanstalt festgehalten.
Nau.ch berichtete über den Fall von Lucas Sielaff, der laut seiner Partnerin sogar zwei Wochen in Abschiebehaft verbringen musste.
In zwei weiteren Fällen konnten die Betroffenen nach Angaben des Auswärtigen Amts inzwischen nach Deutschland zurückkehren.