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Erben unterliegen im Discounter-Machtstreit erneut vor Gericht

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Deutschland,

Die Hinterbliebenen des verstorbenen Aldi-Gründers scheitern erneut vor Gericht. Der Stiftungsvorstand wird vom Gericht als rechtswidrig beurteilt.

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Logo von Aldi Nord. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der jahrelange Familienstreit bei Aldi Nord geht in die nächste Runde.
  • Zwei von vier Posten im Stiftungsvorstand sind rechtswidrig und müssen neu besetzt werden.
  • Die satzungswidrige Anordnung des Vorstandes führt zu dessen Beschlussunfähigkeit.

Der jahrelange Familienstreit bei Aldi Nord findet einfach kein Ende. Die Erben des 2012 verstorbenen Aldi-Gründersohns Berthold Albrecht haben im Rechtsstreit um die Macht beim Discounter eine weitere Niederlage erlitten.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, dass die aktuelle Besetzung des Vorstandes der «Jakobus-Stiftung» unrechtmässig sei. Daher müssen zwei der vier Posten im Stiftungsvorstand neu besetzt werden. Dies würde die Macht der Familie in dem wichtigen Gremium deutlich beschränken.

Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar

Ein entsprechender Beschluss der Stiftungsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sei rechtmässig und sofort vollziehbar, betonte der Senat. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Grosse Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.

Familie wehrt sich gegen Satzungsänderung

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt. Mit dieser hat Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt.

Im Stiftungsvorstand sollen demnach nur zwei Familienmitglieder vertreten sein. Hinzu kommen sollen eine Person aus dem Verwaltungsrat der Unternehmensgruppe Aldi Nord und ein Anwalt aus dem Umfeld des Unternehmens. Die Familie wehrt sich jedoch dagegen.

Aktuell ist der Vorstand noch mit drei von der Stiftung begünstigten Töchtern Berthold Albrechts und mit einem Anwalt besetzt. Die satzungswidrige Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes führe zu dessen Beschlussunfähigkeit, betonte das Oberverwaltungsgericht. Dies gefährde den Zweck der Stiftung, der darin bestehe, die Unternehmensgruppe Aldi Nord mit den Erträgen des Stiftungsvermögens zu fördern.

Sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung

Es bestehe ausserdem die Gefahr, dass durch die vom Stiftungsvorstand beschlossenen Ausschüttungen an die Familienmitglieder diese Aufgabe zu kurz komme. Denn die Höhe und Häufigkeit der Auszahlungen sei «gänzlich der Willkür» der derzeitigen Stiftungsvorstände ausgesetzt. Aufgrund der fehlerhaften Zusammensetzung des Gremiums sei sie nicht legitimiert.

Angesichts der Dringlichkeit ordnete das Oberverwaltungsgericht die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung an.

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