Gericht weist Klimaklage von Biobauern und Greenpeace ab

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Deutschland,

Vielen Menschen macht der Klimawandel Angst, manche fürchten auch um ihre Existenz - auch drei deutsche Bauernfamilien. Sie wollen die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Klimaschutz zwingen - nun hat ein Richter entschieden.

Im Berliner Verwaltungsgericht: Die Bio-Landwirte, die gegen die Klimapolitik der Bundesregierung klagen. Foto: Paul Zinken/dpa
Im Berliner Verwaltungsgericht: Die Bio-Landwirte, die gegen die Klimapolitik der Bundesregierung klagen. Foto: Paul Zinken/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Bauernfamilien und Greenpeace sind vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu zwingen.

Biobauer Claus Blohm ist enttäuscht und stolz zugleich. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat die Klimaklage des 62-Jährigen aus dem Alten Land in Niedersachsen am Donnerstag zwar abgewiesen, die er zusammen mit Bauernfamilien von der Nordsee-Insel Pellworm, aus der Lausitz in Brandenburg sowie Greenpeace gegen die Bundesregierung gestellt hatte. Sie wollten diese zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zwingen. Doch der Fall ist nicht zu Ende.

Denn die nächste Instanz kann angerufen werden. «Wir werden weiterkämpfen», sagt Blohm. Dem Richter hatte er in der Verhandlung einen schwarzfleckigen Apfel mit Sonnenbrand gezeigt - eine Folge extremer Temperaturen durch den Klimawandel. Eindringlich bat er das Gericht: «Ich bitte Sie, der Regierung beizubringen, dass wir einen anderen Weg einschlagen müssen.»

Die Klage wurde eingereicht, weil Deutschland sein Klimaschutz-Ziel für 2020 verpasst und sich die Bauern von den Folgen in ihrer Existenz bedroht sehen. Eigentlich sollten im kommenden Jahr die Treibhausgas-Emissionen 40 Prozent geringer sein als 1990, es werden aber nach der jüngsten Schätzung nur rund 33 Prozent.

Im Urteil hiess es, eine Pflicht der Regierung zum geforderten Handeln sei nicht ersichtlich. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine «rechtsverbindliche Regelung mit Aussenwirkung», auf die sich die Kläger berufen könnten. Zudem sei das Klimaziel 2020 mit dem Regierungsentwurf zum Klimaschutzgesetz zulässig auf das Jahr 2023 verschoben. Es fehle den Klägern an der Klagebefugnis.

Richter Hans-Ulrich Marticke bat die Kläger um Verständnis: «Wir müssen die Handlungsspielräume der Exekutive respektieren», sagte er. Der erfahrene Richter hat nicht grundsätzlich ein Problem damit, die Politik zum Handeln zu verurteilen. Vergangenes Jahr ordnete er etwa Diesel-Fahrverbote auf mehreren Berliner Strassen an, weil die Luft zu schmutzig war.

Aber im Streit um Luftschadstoffe geht es um Gesetze und Grenzwerte - in der Klimapolitik ist es viel komplizierter. Noch in diesem Jahr wollen Union und SPD das erste Klimaschutzgesetz beschliessen. Dann ist nicht nur das 2030-Ziel per Gesetz festgeschrieben, sondern auch, welchen Beitrag Bereiche wie Verkehr oder Landwirtschaft dazu in welchem Jahr leisten müssen.

Das Bundesumweltministerium erklärte nach dem Urteil, es sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. «Es wurden heute Rechtsfragen geklärt, keine politischen Fragen», sagte ein Sprecher. «Insofern ist das Urteil auch kein Rückschlag für den Klimaschutz.» Die Kläger und das Ministerium eine dasselbe Ziel: «Eine Klimapolitik, mit der Deutschland seine Klimaziele wieder erreicht.»

Dass es mit dem 2020-Ziel nichts werden würde, war schon eine Weile offensichtlich - inzwischen hat es die Bundesregierung auch eingeräumt. Im Koalitionsvertrag wollten Union und SPD die Lücke «so schnell wie möglich» schliessen, in den jüngsten Klimaschutz-Beschlüssen ist aber nur noch vom Ziel für 2030 die Rede. Dann sollen die Emissionen 55 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen. Aus Sicht von Klimawissenschaftlern sind allerdings die bis dahin insgesamt ausgestossenen Klimagase in der Summe das Entscheidende.

Alleine sind die drei Bauernfamilien mit ihrem Versuch nicht. In vielen Ländern beschäftigt der Klimawandel bereits die Gerichte. Die Niederlande wurden schon zu mehr Klimaschutz verurteilt. In Deutschland hat ein Bündnis aus Verbänden und Bürgern beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Zehn Familien verklagen die Europäische Union, weil sie auf unterschiedliche Weise vom Klimawandel betroffen sind und ihre Grundrechte verletzt sehen - das Europäische Gericht hat die Klage aber zurückgewiesen.

Das Berliner Gericht räumte der Regierung einen Gestaltungsspielraum ein und verwies darauf, dass auch Verschmutzungsrechte von anderen EU-Staaten gekauft werden könnten, wenn die eigenen Ziele nicht geschafft würden. Die Kläger hätten nicht dargelegt, dass die Klimaschutz-Massnahmen der Regierung völlig ungeeignet und unzulänglich gewesen seien. Das Klimaziel 2020 werde voraussichtlich drei Jahre später erfüllt.

Greenpeace hatte die Bauern in Berlin unterstützt, die Organisation hat dem Gericht zufolge selbst kein Klagerecht. Greenpeace-Expertin Anike Peters erklärte, das Gericht sei unter seinen Möglichkeiten geblieben.

Kläger-Anwältin Roda Verheyen zeigte sich aber optimistisch. Erstmals habe ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein könnten. Zwar sei noch keine Verletzung angenommen worden, aber das sei künftig nicht ausgeschlossen. «Wir haben viel erreicht.»

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