Ethikkommission erlaubt erstmals aktive Sterbehilfe in Italien
Eine Ethikkommission hat erstmals Grünes Licht für eine aktive Sterbehilfe in Italien gegeben – für einen querschnittgelähmten LKW-Fahrer.
Das Wichtigste in Kürze
- In Italien wurde einem Querschnittgelähmten der Tod durch die Sterbehilfe erlaubt.
- Über diesen speziellen Fall wurde über ein Jahr verhandelt.
In Italien ist einem schwer kranken Menschen erstmals der Tod durch aktive Sterbehilfe erlaubt worden. Eine Ethikkommission in Ancona sprach das Recht einem Mann zu, der nach einem Verkehrsunfall komplett unterhalb des Halses gelähmt ist. Der 43 Jahre alte Patient, der sich Mario nennt, sagte laut einer Mitteilung am Mittwoch: «Ich fühle mich leichter, ich habe mich von der ganzen Anspannung der letzten Jahre befreit.»
Der Verein Associazione Luca Coscioni, der sich unter anderem für Sterbehilfe einsetzt und den Mann in seinem Rechtsstreit hilft, machte die Entscheidung der Ethikkommission öffentlich. Sie fiel nach einer mehr als einjährigen Prüfung des Falles. Nun müsse noch im Details geklärt werden, wann und wie die Sterbehilfe durchgeführt wird.
Sterbehilfe in Italien verboten
In Italien ist aktive und passive Sterbehilfe verboten. Das Verfassungsgericht aber hatte im Jahr 2019 entschieden, dass es Ausnahmen geben kann, wenn gewisse Aspekte vorliegen: So muss klar sein, dass ein Patient nicht mehr geheilt werden kann, er von lebenserhaltenden Massnahmen abhängig ist, er körperlich und seelisch unerträgliche Schmerzen erfährt, aber noch voll in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen und deren Konsequenz zu verstehen.
Im Mittelmeerland waren bei einer Online-Petition mehr als eine Million Unterschriften für die Legalisierung der Sterbehilfe gesammelt worden. Derzeit wird geprüft, ob zu dem Thema - wie von den Aktivisten erhofft - ein Referendum abgehalten wird.