EU

EU-Gerichthof stärkt Rechte von Flugpassagieren

Keystone-SDA
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Luxemburg,

Wo können Passagiere bei einer Flug-Verspätung eine Entschädigung fordern? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt den Gästen den Rücken.

Fluggesellschaft Swiss
Ein Swiss-Flieger hebt in Zürich ab. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Passagiere werden bei grosser Flug-Verspätung vom EuGH gestärkt.
  • Sie können entschädigt werden, wenn eine Reise von mehreren Airlines durchgeführt wird.
  • Dies gilt für kombinierte Flüge, für die es von einem Reisebüro ein einziges Ticket gibt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt Passagieren bei grosser Verspätung ihres Flugs den Rücken. Fluggäste können auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen Gesellschaften durchgeführt wurde, wie die Richter am Donnerstag mitteilten.

Dafür müsse zwischen den Unternehmen keine besondere rechtliche Beziehung bestehen, solange ein Reisebüro die Flüge kombiniere, dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stelle und ein einheitliches Ticket ausgebe.

Fall vor Bundesgerichtshof als Auslöser

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof. Eine Reisende verlangt von American Airlines eine Ausgleichszahlung von 600 Euro, weil sie mit mehr als vier Stunden Verspätung in Kansas City ankam.

Sie hatte ihren Flug mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und von dort mit American Airlines nach Philadelphia sowie weiter nach Kansas City in einem Reisebüro gebucht. Die Verspätung entstand auf dem letzten Teilflug in den USA. Das Reisebüro hatte ihr für die Teilflüge einen Gesamtpreis berechnet und ein einheitliches Ticket gegeben.

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