EU-Kommission: Kein neues Verfahren um Glyphosat
In den USA gab es ein Schadensersatz-Urteil wegen möglicher Krebsrisiken von Glyphosat. Die EU nimmt dies nicht als Anlass für ein neues Zulassungsverfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission will kein neues Zulassungsverfahren für das Pestizid Glyphosat.
- In den USA gab es zuvor ein millionenschweres Urteil wegen möglicher Krebsrisiken.
Trotz des millionenschweren Schadenersatz-Urteils in den USA wegen möglicher Krebsrisiken von Glyphosat bleibt es bei der Zulassung des Unkrautvernichters in Europa. Die EU-Kommission verwies am Montag in Brüssel auf die Entscheidung vom Dezember, das Mittel grundsätzlich weitere fünf Jahre auf dem Markt zu lassen. Es liege aber in der Hand der Mitgliedsstaaten, Lizenzen für die Nutzung zu erteilen.
Ende vergangener Woche hatte ein Gericht in den USA den frisch von Bayer übernommenen US-Saatgutkonzern Monsanto wegen angeblich verschleierter Krebsrisiken des Glyphosat-Unkrautvernichters Roundup verurteilt. Monsanto soll einem Krebspatienten Schadenersatz in Höhe von 287 Millionen Franken zahlen. Monsanto wird dagegen in Berufung gehen.
Die EU-Kommission hatte die weitere Zulassung für fünf Jahre Mitte Dezember nach Zustimmung der Mitgliedsstaaten – auch Deutschlands – beschlossen. Nach einer gründlichen wissenschaftlichen Analyse aller verfügbaren Daten sei man zu dem Schluss gekommen, dass es keine Verbindung zwischen der Chemikalie und Krebserkrankungen bei Menschen geben, erklärte die Kommission damals.