Die belgischen Staatshilfen für die Laufzeitverlängerung von zwei Kernreaktoren könnten gegen EU-Recht verstossen.
AKW Tihange
Das AKW Tihange bei Lüttich unweit der deutschen Grenze. (Archivbild) - AFP/Archiv

Betroffen ist die Unterstützung für den Reaktor Tihange 3 nahe Deutschlands sowie den Meiler Doel 4 in der Nähe von Antwerpen, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervorgeht. Die belgische Regierung und der Energiekonzern Engie hatten sich Anfang 2023 auf eine Laufzeitverlängerung bis mindestens Ende 2035 geeinigt. Dies sei entscheidend für die Energieversorgungssicherheit, hiess es damals.

Unter anderem wird nun geprüft, ob es angemessen war, dass der belgische Staat für einen Pauschalbetrag von 15 Milliarden Euro Verbindlichkeiten von Engie für eine Endlagerung übernommen hatte. Dabei betonte die Kommission, dass die belgische Massnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar gerechtfertigt erscheine, die Behörde aber Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit EU-Vorschriften habe. Nun kann Belgien auf die Bedenken eingehen.

Zweifel an Vereinbarkeit mit EU-Vorschriften

Aus Kreisen der belgischen Regierung hiess es, die Untersuchung der Kommission gefährde derzeit nicht den Zeitplan. Dies sei ein Standardverfahren und die Gespräche mit der Kommission verliefen gut. Die belgischen Atommeiler aus den 1970er und 80er Jahren sorgen im Ausland immer wieder für Diskussionen.

So wurden bei den Reaktoren mehrfach Mängel festgestellt, etwa marode Betonteile. Die deutsche Bundesregierung hat in der Vergangenheit etwa gefordert, die Kernkraftwerke stillzulegen.

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