EU-Staaten billigen Militärhilfen-Plan für Ukraine
Die EU-Staaten beschliessen, die militärische Unterstützung der Ukraine fortzusetzen.
Die Aussenminister der EU-Staaten haben den offiziellen Beschluss für die Fortsetzung der gemeinsamen Finanzierung von militärischer Ausrüstung und Ausbildung für die Ukraine gefasst. Die Entscheidung vom Montag soll Unterstützungsleistungen wie die Lieferung von Waffen und Munition im Wert von mindestens fünf Milliarden Euro garantieren. Eine politische Grundsatzvereinbarung dazu war bereits in der vergangenen Woche erzielt worden.
Konkret ist geplant, innerhalb der sogenannten Europäischen Friedensfazilität (EFF) einen speziellen Unterstützungsfonds für die Ukraine zu schaffen. Über dieses Finanzierungsinstrument können den EU-Mitgliedstaaten Ausgaben für die militärische Unterstützung der von Russland angegriffenen Ukraine erstattet und gemeinsame Bestellungen bezahlt werden.
Die Verhandlungen über den neuen Unterstützungsfonds für die Ukraine hatten sich über Monate hingezogen. Grund waren vor allem Forderungen Deutschlands und Frankreichs. So gab die Bundesregierung erst die erforderliche Zustimmung, nachdem vereinbart wurde, bei den notwendigen Einzahlungen in die Friedensfazilität künftig bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine zu berücksichtigen.
Bilaterale Hilfe: Schneller und effizienter?
Berlin hatte zuvor argumentiert, dass bilaterale Hilfe oft schneller und effizienter geleistet werden könne. Zudem verwies die Bundesregierung darauf, dass Ungarn seit Monaten geplante Auszahlungen aus noch vorhandenen Friedensfazilität-Mitteln blockiert und das theoretisch auch in Zukunft weiter tun könnte, weil es für alle Auszahlungsentscheidung die Zustimmung aller Mitgliedstaaten braucht.
Gleichzeitig soll mit den neuen Regeln mehr Fairness bei der Unterstützung der Ukraine gewährleistet werden. Für die Bundesregierung ist dies relevant, weil sie der Ukraine allein für dieses Jahr bereits Militärhilfen im Wert von mehr als sieben Milliarden Euro zugesagt hat. Und Deutschland zugleich als grösste Volkswirtschaft in der Regel rund ein Viertel der EU-Gemeinschaftsausgaben finanziert.
Neue Regeln zur Finanzierungsbeitragsanrechnung
Die neuen Regeln sollen es nun ermöglichen, dass bilaterale Hilfen in etwa zur Hälfte auf den EU-Finanzierungsbeitrag angerechnet werden können. Weiter erschwert wurden die Verhandlungen durch die Forderung Frankreichs, nur in Europa produzierte Waffen und Munition mit EU-Mitteln zu finanzieren.
Die Regierung in Paris argumentierte dabei, dass die Rüstungsindustrie in der EU feste Aufträge brauche, um ihre Produktion dauerhaft ausbauen und gegen internationale Konkurrenz bestehen zu können. Gegner der Regelung argumentierten hingegen, dass es zunächst einmal um die schnelle Unterstützung der Ukraine gehen müsse.
Europäische Verteidigungsindustrie erhält Vorrang
Am Ende steht nun der Kompromiss, dass der europäischen Verteidigungsindustrie bei Aufträgen Vorrang eingeräumt werden soll. Wenn diese allerdings für die Bedürfnisse der Ukraine nicht ausreichend schnell liefern kann, sollen mit dem EU-Geld auch Aufträge an Unternehmen in Nicht-EU-Staaten bezahlt werden können.
Der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell zeigte sich am Montag erfreut über die Entscheidung. «Die EU kommt ihren Verpflichtungen nach», kommentierte er. Mit dem Unterstützungsfonds werde man die Ukraine weiterhin dabei unterstützen, sich mit allen Mitteln und so lange wie nötig gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen.