Fall Maddie: Verdächtiger bleibt nach BGH-Entscheidung im Gefängnis
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Maddie-Mordverdächtigen gegen ein Ende 2019 ergangenes Urteil wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mordverdächtige im Fall Maddie muss noch eine Weile im Gefängnis bleiben.
- Seine Revision gegen ein Urteil wegen Vergewaltigung wurde verworfen.
Der Mordverdächtige im Fall Maddie bleibt noch für längere Zeit im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf seine Revision gegen ein Ende 2019 ergangenes Urteil wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit kommt der Mann, der derzeit die letzten Wochen einer anderen Haftstrafe verbüsst, nicht in naher Zukunft frei.
Bundeskriminalamt (BKA) und Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordverdachts, wie sie Anfang Juni öffentlich gemacht hatten. Ein Haftbefehl wurde deswegen bisher allerdings nicht erwirkt. Ohne seine früheren Verurteilungen sässe der Mann also nicht in Untersuchungshaft, sondern wäre auf freiem Fuss.
Maddie war 2007 spurlos verschwunden
Die kleine Britin Madeleine McCann war 2007 spurlos aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Das Schicksal der damals Dreijährigen blieb mehr als ein Jahrzehnt ungeklärt – bis die deutschen Ermittler die neue Spur präsentierten. Sie glauben inzwischen, dass Maddie nicht mehr am Leben ist.
Der Verdächtige, der zeitweise in Portugal lebte, sitzt seit Februar in Kiel eine alte Haftstrafe ab, die das Amtsgericht Niebüll 2011 wegen Drogenhandels verhängt hatte. Sie endet am 7. Januar. Eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung war am Landgericht Braunschweig erst diese Woche abgelehnt worden.
Im Dezember 2019 hatte das Landgericht Braunschweig den Mann wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal im Jahr 2005 verurteilt. Die verhängte Gesamtstrafe beläuft sich auf sieben Jahre Gefängnis. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig.