Bund finanziert FFP2-Masken sogar für 34 Millionen Bürger

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Deutschland,

Statt 27 Millionen Bürger sollen 34,1 Millionen Menschen aus Risikogruppen vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Der Eigenanteil von zwei Euro für je sechs Masken bleibt unverändert.

Könnte bald bundesweit zur Pflicht werden: Das Tragen einer FFP2-Maske. Foto: Friso Gentsch/dpa
Könnte bald bundesweit zur Pflicht werden: Das Tragen einer FFP2-Maske. Foto: Friso Gentsch/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Schutz vor dem Coronavirus sollen mehr Menschen aus Risikogruppen vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen als zunächst vorgesehen.

Nach einem Abgleich mit Versichertendaten der Krankenkassen sollen nun 34,1 Millionen statt 27 Millionen Bürger in diesen Tagen Gutscheine für zwölf FFP2-Masken zugesandt bekommen, wie Gesundheitsminister Jens Spahn in Berlin sagte.

Der Bund hatte die Ausgabe der Masken für diesen Winter als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe beschlossen - dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Mit den Coupons sollen sie die Masken in Apotheken abholen können.

Vorgesehen ist ein Eigenanteil von zwei Euro für je sechs Masken. Der Bund rechnete schon bezogen auf 27 Millionen Berechtigte mit Kosten von rund 2,5 Milliarden Euro. FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten aber auch keinen 100-prozentigen Schutz.

Mit Blick auf mögliche weitere Corona-Vorgaben zum Maskentragen erläuterte Spahn, FFP2-Masken böten den höchsten Schutz. Aber auch schon OP-Masken, die für Centbeträge zu erhalten sind, hätten einen stärkeren Schutz als Alltagsmasken aus Stoff. Grundsätzlich seien FFP2-Masken und OP-Masken inzwischen allgemein verfügbar. Die nun 34,1 Millionen Empfänger von FFP2-Masken entsprächen schon einem beträchtlichen Teil der Gesamtbevölkerung.

Unterdessen teilt Spahn zudem mit, dass Proben mit positiven Corona-Tests in Deutschland stärker als bisher auf den genauen Virustyp untersucht werden sollen. Labore und Einrichtungen, die solche sogenannten Sequenzierungen vornehmen, werden nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums dazu verpflichtet, die erhobenen Daten an das Robert Koch-Institut zu übermitteln, und bekommen dafür eine Vergütung. Eine entsprechende Verordnung soll morgen in Kraft treten.

«Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt», erklärte der CDU-Politiker. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Grossbritannien oder Irland. Spahn verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse aus beiden Ländern, die sehr starke Hinweise auf eine deutlich höhere Ansteckungsrate gäben.

Der Verordnung zufolge sollen Labore, die Corona-Tests auswerten, aber selbst keine Gen-Analyse durchführen, einen Teil ihrer positiven Corona-Proben an entsprechende Speziallabore schicken können und bekommen dafür die Versandkosten erstattet. Labore, die selbst sequenzieren, bekommen 220 Euro pro Datenübermittlung an das Robert Koch-Institut. Ziel ist laut Spahn, dass mindestens fünf Prozent aller Positivtests in Deutschland auf den genauen Virustyp untersucht werden.

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