Finanzen: Diese 3 Fakten zur Mietkaution sollte jeder kennen
Schon ein Umzug kann richtiggehend die Finanzen belasten. Verlangt der Vermieter auch noch eine Kaution, kann es im Geldbeutel eng werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Vermieter hat das Recht, eine Mietsicherheit zu verlangen.
- Diese wird mit dem Mietvertrag schriftlich fixiert.
- Die gesetzliche Regelung rund um die Mietkaution finden sich im Schweizer Mietrecht.
Die meisten Mieterinnen und Mieter müssen beim Bezug einer neuen Wohnung eine Kaution hinterlegen. Doch obwohl das beinahe eine Selbstverständlichkeit ist, kennen viele Menschen den rechtlichen Rahmen nicht, den diese Zahlung einhalten muss. Diese drei Fakten bringen Licht ins Dunkel:
Fakt 1: Eine Mietkaution kann, muss aber nicht vereinbart werden
Ausfallende Mietzahlungen, Beschädigungen des Parketts oder Bads: Bei der Vermietung einer Wohnung kann immer mal etwas schiefgehen. Deswegen verlangen die meisten Vermieterinnen und Vermieter von ihren Mietparteien eine Kaution zur Sicherheit. Eine Pflicht ist das aber nicht.
Fakt 2: Drei Monatsmieten sind das höchste der Gefühle bei Finanzen
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich gedeckelt. Mehr als drei Monatskaltmieten dürfen Vermieterinnen und Vermieter nicht verlangen. Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt bei der Berechnung also aussen vor. Eine nachträgliche Erhöhung ist dem Berliner Mieterverein zufolge nicht zulässig.
Fakt 3: Normale Gebrauchsspuren rechtfertigen keinen Kautionseinbehalt
Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren sind kein Grund für den Vermieter, Geld von der Kaution einzubehalten. «Zu normalen Gebrauchsspuren zählen in der Regel Farbunterschiede an Wänden nach dem Abhängen von Bildern. Auch gehören dazu leichte Kratzer auf Bodenbelägen», sagt Rolf Janssen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main.
Sein Tipp: Um vorab zu klären, ob es sich um normale Gebrauchsspuren oder um darüber hinausgehende Beschädigungen handelt, kann es sinnvoll sein, vor dem Auszug einen Check durch die Haftpflichtversicherung zu veranlassen.