Frankfurt muss Dieselfahrverbot einführen
Frankfurt muss nach den Abgasskandalen Dieselfahrzeuge verbieten. Das Verbot soll ab Februar 2019 in Kraft treten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Februar 2019 werden Dieselfahrzeuge in Frankfurt (D) verboten sein.
- Die Deutsche Umwelthilfe hat zuvor wegen Luftverschmutzung geklagt.
Frankfurt (D) muss ein Dieselfahrverbot für sauberere Luft einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden (D) heute Mittwoch nach einer mündlichen Verhandlung entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Frankfurt ist die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Der neue Luftreinhalteplan soll zum 1. Februar 2019 in Kraft treten.
Die Klage der DUH richtete sich gegen das Land, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in den hessischen Städten verantwortlich ist. Die Pläne müssen dafür sorgen, dass die Stickoxidgrenzwerte auf Dauer und sicher eingehalten werden. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für ein Dieselfahrverbot in Frankfurt (D) muss das Land nun dafür sorgen, dass dieses auch umgesetzt wird. Dazu muss der Luftreinhalteplan für die Stadt entsprechend ergänzt werden.
Verbote sind zulässig
Die Umwelthilfe hat insgesamt wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten in vier hessischen Städten geklagt. Neben Hessens grösster Stadt Frankfurt (D) sind das Darmstadt (D), Wiesbaden (D) und Offenbach (D). Die Umwelthilfe hatte die Klage damit begründet, dass die Grenzwerte nur durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Massnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Dieselfahrzeuge eingehalten werden könnten.
Die Luftverschmutzung durch Stickoxide kann dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden.
Deutschlandweit gibt es bereits in Hamburg (D) ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrverbote in zwei besonders betroffenen Strassen der Hansestadt. In Stuttgart (D) sollen ab Jahresbeginn 2019 Fahrverbote ebenfalls für ältere Dieselfahrzeuge gelten. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig sind.