Frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot

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Deutschland,

Die wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilte frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot.

Irmgard F.
Irmgard F. beim Gerichtsprozess im Dezember 2022. (Archivbild) - keystone

Die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F., die wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt wurde, ist verstorben. Sie sei am 14. Januar im Alter von 99 Jahren gestorben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe in Norddeutschland. Mehrere Medien hatten zuvor über ihren Tod berichtet.

Das Landgericht Itzehoe hatte F. am 20. Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10'505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Zivil- und Strafgericht, bestätigte das Urteil am 20. August vergangenen Jahres.

F.s Flucht vor dem Prozessbeginn

Im Herbst 2021 hatte sich der Prozessbeginn gegen F. verzögert, weil sie vor dem ersten Termin von ihrem Seniorenheim nach Hamburg geflüchtet war. Das Gericht liess die damals 96-Jährige für fünf Tage in Untersuchungshaft nehmen.

Irmgard F., zwischen Juni 1943 und April 1945 als Stenotypistin im Konzentrationslager bei Danzig beschäftigt, bearbeitete fast die gesamte Korrespondenz des Lagers. Sie war eine enge Vertraute des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe. Der Sekretärin wurde die Tötung von Häftlingen durch die lebensfeindlichen Bedingungen in dem Lager, bei Todestransporten sowie in einer Gaskammer angelastet.

Das KZ Stutthof und seine Opfer

Im KZ Stutthof und seinen 39 Aussenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110'000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65'000 überlebten nicht. Durch ihre Arbeit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet.

Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereitschaft sowohl physische als auch psychische Beihilfe geleitet, erklärte der Bundesgerichtshof.

Bundesrichter: «F. wusste genau Bescheid»

Die Bundesrichter gingen aufgrund der Feststellungen des Landgerichts Itzehoe (Schleswig-Holstein) davon aus, dass Irmgard F. sehr genau über das Geschehen im Lager Bescheid wusste. Sie blickte demnach von ihrem Arbeitsplatz über einen Teil des Geländes, sah den Schornstein des Krematoriums, wusste um den elenden Zustand der Gefangenen.

Die Sekretärin habe zudem von Beginn ihrer Tätigkeit an erkannt, dass die Haupttäter um Lagerkommandant Hoppe verbrecherisch handelten. Durch ihre treuen Dienste habe sie sich mit ihnen solidarisiert, sodass ihre Handlungen nicht mehr neutral gewesen seien.

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