Häftling (17) verführt zwei Justiz-Mitarbeiterinnen in Jugendknast
Ein Häftling einer Jugendanstalt in Schleswig (D) soll parallel mit zwei Mitarbeiterinnen sexuelle Affären gehabt haben. Der Fall ist jetzt vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Jugendanstalt in Schleswig (D) wurde ein Skandal aufgedeckt.
- Ein Häftling soll Affären mit zwei Justiz-Mitarbeiterinnen gehabt haben.
- Der Fall befindet sich nun vor Gericht.
Nicht nur eine, sondern gleich zwei Liebeleien sorgen in Schleswig (D) für einen Skandal. Sowohl eine Anstaltspsychologin als auch eine Abteilungsleiterin sollen eine Affäre mit ein und demselben Häftling gehabt haben.
Zur Zeit der sexuellen Verhältnisse soll Ahmad J. erst 17 Jahre alt gewesen sein, wie die «Bild» berichtet.
Mit beiden Frauen soll er über mehrere Monate Sex gehabt haben. Beide Frauen dachten, die einzige Sexpartnerin des Irakers zu sein.
Die Abteilungsleiterin soll in abgehörten Gesprächen sogar davon gesprochen haben, mit J. eine Zukunft aufzubauen. Sie soll ihm zugeflüstert haben, es sei ihr egal, wenn sie ihren Job verliere.
Verdacht auf Bestechung
Nun stehen alle drei vor Gericht. Für die Anstaltspsychologin sowie die Abteilungsleiterin hatten die Affären bereits erste Konsequenzen.
Beide dürfen die Jugendanstalt nicht mehr betreten, so «Bild». Die Anstaltspsychologin hatte selbst gekündigt, die Abteilungsleiterin wurde freigestellt.
Ausserdem wird ihnen Bestechlichkeit vorgeworfen. Auch gegen J. wird wegen Bestechung ermittelt.
Denn: Beide Mitarbeiterinnen hatten sich für eine frühzeitige Entlassung von J. eingesetzt.
J. unter anderem im Knast wegen Erpressung
Der Fall wurde kurz vor Ende der Haftstrafe von J. vor Gericht gebracht.
Nur einen Tag vor seiner Entlassung fand eine Durchsuchung des Jugendknasts durch die «Einsatzgruppe Korruption» des Landeskriminalamts statt.
Der heute 18-Jährige sass im Jugendknast eine dreijährige Haftstrafe ab. Er wurde wegen mehrerer Delikte verurteilt.
Darunter gefährliche Körperverletzung, schwere räuberische Erpressung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.