Hafturteil nach versuchter Verbrennung von eigener Familie in Hamburg rechtskräftig
Das Wichtigste in Kürze
- Mann wollte Exfrau und Sohn nach Trennung töten.
Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig fand keine Rechtsfehler, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau, den damals zehnjährigen Jungen und sich selbst mit Benzin übergossen und angezündet. (Az. 5 StR 415/21)
Das Hamburger Landgericht kam zu dem Schluss, dass er sich nach der Scheidung selbst habe töten wollen. Seine frühere Frau habe aber «büssen» sollen. Im Mai 2020 war der Mann zur Wohnung seiner Familie gefahren, hatte der Frau mit einem Rasiermesser Schnittverletzungen zugefügt und sie sowie die beiden gemeinsamen Kinder mit Benzin übergossen. Den Sohn, die Frau und sich selbst zündete er an.
Alle drei überlebten die Tat mit schwersten bleibenden Gesundheitsschäden. Die Wohnung brannte vollständig aus. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.