Halle-Prozess: Zweifel an Darstellung des Angeklagten
Nachdem zunächst der Ablauf des rechtsterroristischen Anschlags im Mittelpunkt stand, widmet sich der Prozess nun Details und Hintergründen. Die Nebenklage glaubt dem Angeklagten nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag in Halle haben mehrere Anwälte der Nebenklage Zweifel geäussert an der Darstellung des Angeklagten, sich ohne Wissen seines Umfelds radikalisiert zu haben.
Mehrere Juristen der Nebenklage zitierten heute ehemalige Mitschüler und Bekannte, die dem Angeklagten rassistische Äusserungen zuschrieben. Der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter Stephan Balliet vor dem Oberlandesgericht Naumburg läuft seit voriger Woche. Wegen des grossen öffentlichen Interesses und aus Sicherheitsgründen findet die Verhandlung im grössten Verhandlungssaal Sachsen-Anhalts im Landgericht Magdeburg statt. Die Bundesanwaltschaft wirft Balliet 13 Straftaten vor, darunter Mord und versuchten Mord.
Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte vorige Woche eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss er eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss.
Am Dienstag verlas das Gericht einen Brief, den die Mutter des Angeklagten vor einem Suizidversuch an ihre Tochter geschrieben haben soll. Darin gibt sie der Gesellschaft und dem Staat die Schuld an der Tat ihres Sohnes und äussert ähnliche antisemitische Verschwörungstheorien wie ihr Sohn vor Gericht. Der Angeklagte hatte stets beteuert, dass seine Familie nichts mit der Tat zu tun und auch nichts von seinen Plänen gewusst habe. Bei der Verlesung des Briefes starrte der Beschuldigte, der bei Befragungen sonst oft lächelt und lacht, still auf den Tisch vor sich und verschränkte die Arme. Die Eltern des Mannes werden am Mittwoch vor Gericht erwartet, wollen dem Vernehmen nach aber nicht aussagen.
Kati Lang, eine Anwältin der Nebenklage, verlas nach der Befragung des Angeklagten eine Erklärung. Darin verurteilte die Juristin die rassistischen, antisemitischen und sexistischen Aussagen des Beschuldigten scharf. Zwar möge die juristische Betrachtung, dass der Mann allein gehandelt habe, korrekt sein. Nach der Befragung ergebe sich aber ein anderes Bild: «Der Angeklagte bewegte sich in einem gesellschaftlichen Resonanzraum, insbesondere in Internetforen, die ihn inspirierten, bestärkten und über die er sich einen Nachahmungseffekt erhoffte», erklärte Lang. «Es darf in diesem Prozess nicht der Fehler gemacht werden, die Taten dadurch zu verharmlosen, dass hier nur eine Person angeklagt ist.»
Neben den Anwälten der Nebenklage wandte sich auch ein Betroffener selbst an Balliet. Der US-Amerikaner Ezra Waxman, der während des Anschlags in der Synagoge in Halle war und als Nebenkläger auftritt, stellte dem Beschuldigten am Dienstag mehrere Fragen. Waxman konfrontierte den Angeklagten mit den antisemitischen Vorurteilen, die der 28-Jährige immer wieder vor Gericht ausbreitete.
Waxman hatte am 9. Oktober gemeinsam mit 51 weiteren Menschen in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur gefeiert, als der Beschuldigte das Gotteshaus stürmen wollte. Aufgehalten wurde er dabei von der Tür der Synagoge, die mehreren Schüssen standhielt. Am Dienstag wurde die geschichtsträchtige Tür nun gegen eine neue ausgetauscht.
Als ersten Zeugen vernahm das Gericht am dritten Prozesstag einen Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamtes, der von den Vernehmungen des Angeklagten nach seiner Festnahme und Erkenntnissen der Behörden über die Waffen und den Computer des Angeklagten berichtete.