Impfschäden: Berlin meldet Anstieg bei Leistungsanträgen
Die Zahl der Anträge auf Versorgungsleistungen wegen möglicher Impfschäden hat sich in Berlin deutlich erhöht. Bisher wurden nur 13 dieser Anträge anerkannt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Berlin (D) haben sich die Anträge aufgrund von vermuteten Impfschäden stark erhöht.
- Seit Beginn der Corona-Impfkampagne ist dies zu beobachten.
- Anerkannt wurden bisher nur 13 der gestellten Anträge.
Seit Beginn der Corona-Impfkampagne in Berlin (D) haben sich die Anträge auf Versorgungsleistungen aufgrund von vermuteten Impfschäden stark erhöht. In den Jahren 2018 bis 2020 wurden pro Jahr lediglich drei bis sechs Anträge im Zusammenhang mit Impfungen gestellt. In den Jahren 2021 und 2022 waren es hingegen insgesamt 609 Anträge. Von diesen Anträgen wurden 13 als anerkannte Impfschäden gewertet.
Diese Informationen wurden in einer am Montag veröffentlichten Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Carsten Ubbelohde bekanntgegeben.
Spezielle Statistik seit 2021
Diese betreffen unterschiedliche Schweregrade wie Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom. Der Senat erfasst jedoch weder Diagnosen noch Altersgruppen der Antragsteller. Eine spezielle Statistik wird seit 2021 für Anträge nach Covid-19-Impfungen geführt.
6600 Anträge wegen Impfschäden
Die Anzahl der Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Corona-Impfschäden in Deutschland liegt laut Recherchen der «FAZ» bei 6600 in 13 Bundesländern. Davon wurden 284 anerkannt. Das Paul-Ehrlich-Institut betont, dass unerwünschte Reaktionen oft im zeitlichen, nicht aber unbedingt im ursächlichen Zusammenhang, mit einer Impfung stehen.
Ein Impfschaden ist gemäss Infektionsschutzgesetz definiert als gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmass einer Impfreaktion hinausgeht.