In Grabsch-Notwehr-Verfahren Schweizerin freigesprochen
Nachdem sie sich gegen einen Grabscher wehrte, hatte eine Schweizerin in Wien ein Verfahren am Hals. Die Anklage gegen die 21-Jährige wurde nun fallen gelassen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Genferin brach in der Silvesternacht einem Grabscher die Nase.
- Die Wiener Staatsanwaltschaft liess nun die Anklage gegen sie wegen Notwehr fallen.
In der Silvesternacht soll ein 20-jähriger Afghane auf dem Wiener Rathausplatz mehreren Frauen an den Po gefasst haben. Eine 21-jährige Genferin liess sich das aber nicht gefallen.
Als sie der mutmassliche Täter begrapschte, wehrte sie sich und brach dem Mann mit einem Faustschlag die Nase.
Das Opfer wurde zur Täterin und die von der Wiener Staatsanwaltschaft angeklagt. Sie erfuhr aber viel Unterstützung: Sogar Alt-Bundesrat Christoph Blocher bot an, ihre Busse zu zahlen.
Verfahren Schweizerin fallen gelassen
Laut der österreichischen Presseagentur APA stellte die das Verfahren gegen die Schweizerin nun aber ein. Demnach bestätigte die Sprecherin der Anklagebehörde Judith Ziska, dass der Schweizerin «gerechtigte Notwehr zugebilligt» worden sei.
Die 21-Jährige habe mit dem Nasenbruch «legitim» Gewalt ausgeübt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe sie damit in angemessener Weise einen Angriff auf ihre sexuelle Integrität und Selbstbestimmung abwehren wollen.
Wie die APA mitteilt wurde aber auch das Verfahren gegen den mutmasslichen Täter eingestellt. Die 21-Jährige Genferin konnte ihn nicht mit Sicherheit als Täter wiedererkennen.