Selbsternannter König kämpft weiter vor Gericht

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Deutschland,

Kameraklicken und grosses Gefolge gehörten für Peter Fitzek zum Gang in die Gerichte dazu. Die Zeit der grossen Auftritte des selbsternannten Königs scheinen aber vorbei. Es hören nur noch die zu, die es müssen.

Peter Fitzek in einem Saal des Landgerichtes Dessau-Rosslau. Der selbst ernannte «König von Deutschland» muss sich wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
Peter Fitzek in einem Saal des Landgerichtes Dessau-Rosslau. Der selbst ernannte «König von Deutschland» muss sich wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt kaum Zuschauer, wenig Kameras und nur einen kleinen Verhandlungssaal.

Die einst Aufsehen erregenden Auftritte des selbst ernannten «Königs von Deutschland», Peter Fitzek, vor Gericht verlaufen inzwischen deutlich unspektakulärer.

Zu einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dessau-Rosslau erschien der 54-jährige Fitzek am Montag ohne den einst üblichen Tross von Unterstützern. Weniger als eine Handvoll Zuschauer folgten dem Prozess. Der wird geführt, weil sich der gelernte Koch und Karatelehrer vom Amtsgericht Wittenberg zu Unrecht wegen Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung verurteilt sieht.

Zum Auftakt sagte der 54-Jährige, er habe seinen Führerschein im September 2012 abgegeben, aber ausdrücklich nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Er zeigte sich davon überzeugt, dass der selbst gebastelte Führerschein seines «Königreichs Deutschland» gültig ist.

Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen in den Jahren 2014 bis 2016 sowie Beleidigung verurteilt. Das Amtsgericht hatte gegen ihn 2017 eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt.

Mit einem weitschweifigen, mehrstündigen Vortrag erklärte der 54-Jährige seinen persönlichen Werdegang und seine Gründe, im September 2012 das sogenannte «Königreich Deutschland» zu gründen, und die rechtlichen Hintergründe der «Staatsgründung» aus seiner Sicht. Fitzek forderte das Gericht auf, die Rechtmässigkeit des «Königreichs Deutschlands» zu prüfen. Er überreichte Gründungsurkunde, Verfassungsurkunde und andere Dokumente.

Mehrfach betonte Fitzek, er halte an seiner Vision eines neuen Staates samt Banken-, Renten- und Versicherungswesens fest. Er wolle sich somit allein für das Gemeinwohl einsetzen, Ziel sei ein System ohne Verlierer. Wie in den vorangegangenen Verfahren führte Fitzek selbst das Wort. Sein Verteidiger sass weitgehend schweigend daneben. Ein erster Anlauf für das Berufungsverfahren war im August gescheitert, weil Fitzek ohne Rechtsbeistand im Gericht erschienen war.

In den vergangenen Jahren beschäftigten sich diverse Gerichte mit dem Mann. Fitzek akzeptierte die Urteile jedoch nie. Es ging etwa um unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften, Untreue und Verstösse gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - er bestreitet dies. Sogenannte Reichsbürger erkennen den deutschen Staat und seine Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bussgelder zu zahlen.

Für den aktuellen Prozess am Landgericht Dessau-Rosslau sind sechs Verhandlungstage bis Anfang Januar 2020 vorgesehen.

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