Kritik: Bürgermeister-Töchter bekommen drei Wochen mehr Ferien
Das Wichtigste in Kürze
- Ein deutscher Bürgermeister hat seinen Töchtern drei Wochen mehr Ferien ermöglicht.
- Laut dem örtlichen Schulgesetz ist eine solche Beurlaubung nicht gestattet.
- Dies sorgt in der Gemeinde für viel Kritik.
Lange Ferien mit der Familie während der Schulzeit sind ein Wunschtraum vieler Eltern. Doch so einfach geht das nicht, denn die Schulpflicht macht diesen Traum oft zunichte.
Genau das war aber für zwei Schülerinnen möglich – wegen des Berufs ihres Papis. Die Töchter des Bürgermeisters von Schermbeck (D) erhielten exklusive Schulferien, wie die «Bild» schreibt.
Sollte man Kinder über die Schulferien hinaus Ferien machen lassen?
Social-Media-Bilder zeigen den Schermbecker Bürgermeister Mike Rexforth in den fünfwöchigen Ferien mit seiner Familie in Asien. Seine beiden Töchter waren dafür drei Wochen lang von der Schule befreit worden – zusätzlich zu den regulären Weihnachtsferien!
Laut dem örtlichen Schulgesetz ist eine solche Beurlaubung jedoch nicht gestattet. Normalerweise handeln die Behörden bezüglich der Schulanwesenheitspflicht viel strenger. Die Folge: Auf Rexforth bricht eine Kritikwelle herein.
Wegen zusätzlicher Ferien: Opposition fordert Aufklärung
Die Opposition in Schermbeck ist empört. Stefan Steinkühler, Fraktionschef der Grünen, sagt: «Wie kann es sein, dass die Kinder des Bürgermeisters nebst den Ferien länger als zwei Wochen vom Unterricht beurlaubt werden?» Anderen Eltern werden nicht einmal ein oder zwei Tage genehmigt.
So entstehe der Eindruck: «Dem Bürgermeister wurde etwas gestattet, was anderen Menschen nicht gestattet worden wäre. Das fördert die Politikverdrossenheit!»
Steinkühler fordert Aufklärung. «Als Verwaltungsfachmann hätte dem Bürgermeister sofort klar sein müssen, dass die Entscheidung nicht rechtens war. Wir fordern Akteneinsicht!»
Tatsächlich: Die Bezirksregierung kann den Entscheid nicht nachvollziehen. «Die Ausnahmegenehmigung der Grundschule Schermbeck hätte nicht erteilt werden dürfen», stellt sie fest.
In der Schweiz folgte direkt ein Strafbefehl
In der Schweiz wurde bei einem ähnlichen Fall knallhart durchgegriffen. So hat eine Familie aus Windisch AG ihre Sommerferien in der Türkei um eine Woche verlängert. Ihr 10-jähriger Sohn verpasste deshalb die erste Schulwoche.
Der Familie war bewusst, dass dies nicht erlaubt war – sie habe sich aus Sicherheitsgründen dazu entschieden. Denn angeblich soll es zu der Zeit im Land zu Erdbeben gekommen sein.
Das Bussgeld mussten die Eltern trotzdem bezahlen. Denn dem Strafbefehl zufolge hätten die Eltern das Verlängerungsgesuch bereits vor Ferienantritt beantragen müssen. Die Mutter und der Vater wollten aber keine Einsprache erheben und mussten so je 1100 Franken bezahlen.