Familie erhält wegen reservierter Pool-Liegen Geld zurück
Wegen Pool-Liegen: Die Frühaufsteher auf der Insel Rhodos in Griechenland frustrierten einen Langschläfer. Er und seine Familie erhalten nun Reisegeld zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- In einem Hotel auf Rhodos waren bereits um 9 Uhr alle Liegen reserviert.
- Im Hotel ist es verboten, die Liegen länger als 30 Minuten ohne Nutzung zu reservieren.
- Eine Familie aus Sachsen (D), die dort Urlaub machte, ging deswegen vor Gericht.
Es ist nichts Neues: das berühmte «Pool-Liegen-Problem» in den Ferien. Hotelgäste eilen teils schon um 6 Uhr morgens an den Pool, um einen Liegestuhl mit dem Handtuch zu reservieren. Das verärgert vor allem diejenigen, die sich ein bisschen mehr Entspannung gönnen wollen – und ausschlafen.
So hat sich eine deutsche Familie in einem Hotel auf der griechischen Insel Rhodos über genau dieses Szenario aufgeregt. Doch statt das einfach hinzunehmen, ist sie dagegen vorgegangen.
Doch der Reihe nach. Die Familie aus Sachsen (D) hatte 5260 Euro für die Pauschalreise ausgegeben, wie «Bild» schreibt. Dabei buchte sie den Aufenthalt im Hotel Tui Kids Club Atlantica Mikri Poli. Dort gibt es sechs Swimmingpools und etwa 500 Liegen.
Trotzdem fanden die Deutschen bereits um 9 Uhr morgens keinen freien Platz mehr. Der Frust des Langschläfers endete schliesslich vor Gericht – mit Erfolg!
Familie erhält Entschädigung
Das Amtsgericht Hannover hat der Familie nun 322,77 Euro zugesprochen, wie die Zeitung schreibt. Der Grund: Alle Hotel-Liegen waren ständig belegt. Laut Gerichtsdokumenten war es der Familie an fast allen Tagen ihres Aufenthalts nicht möglich gewesen, eine freie Liege zu finden.
Im Hotel ist allerdings das Reservieren von Liegen für mehr als 30 Minuten ohne Nutzung verboten. Trotz klarer Regeln haben weder die Hotelleitung noch das Personal etwas dagegen unternommen.
Das Gericht gab dem Kläger deshalb teilweise recht. Eine Berufung ist möglich, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es wurde eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab der erstmaligen Rüge des Klägers entschieden.