KZ-Prozess in Deutschland: Angeklagter SS-Wachmann will schweigen
Ein ehemaliger KZ-Wachmann wird wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen angeklagt. Zu den Vorwürfen will er sich nicht äussern.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein ehemaliger Wachmann der SS steht in Deutschland vor Gericht.
- Dem 100-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen vorgeworfen.
- Vor Gericht will er zu den Vorwürfen schweigen.
Der angeklagte ehemalige Wachmann der SS will sich nicht zu den Vorwürfen äussern. Dies in einem Prozess in Deutschland um die Massentötungen im Konzentrationslager Sachsenhausen. Dies erklärte sein Verteidiger Stefan Waterkamp am Donnerstag beim Auftakt des Prozesses in der ostdeutschen Stadt Brandenburg an der Havel.
Sein 100 Jahre alter Mandant wolle sich aber am Freitag zu seinen persönlichen Verhältnissen äussern. Dies, soweit dies nicht die Vorwürfe betreffe.
Zuvor hatte Staatsanwalt Cyrill Klement bei der Verlesung der Anklage ausführlich die systematischen Tötungen von Tausenden Lagerinsassen beschrieben. Dies während der Jahre 1941 bis 1945. Dazu gehörten Massen-Erschiessungen in speziellen Anlagen, Vernichtungsaktionen in Gaskammern und das Sterben der Häftlinge durch Entkräftung und Krankheiten.
Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen
«Der Angeklagte unterstützte dies wissentlich und willentlich zumindest durch gewissenhafte Ausübung des Wachdienstes, die sich nahtlos in das Tötungssystem einfügte.» Dies erklärte der Staatsanwalt.
Der angeklagte Mann soll zwischen 1942 und 1945 im Wachdienst des KZ Sachsenhausen nahe Berlin tätig gewesen sein. In der Anklage geht es um Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen.
In dem Lager, das im Sommer 1936 von Häftlingen aus den Emslandlagern errichtet worden war, waren in der Zeit von seiner Errichtung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200'000 Menschen inhaftiert. Unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma.
Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben. Oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS.
Immer weniger der in den Lagern von der SS eingesetzten Wachmänner sind noch am Leben. Die Taten liegen – wie auch in diesem Fall – fast 80 Jahre zurück. Der Angeklagte war damals Mitte 20. Die Nebenkläger werfen der deutschen Justiz vor, die Aufklärung von NS-Verbrechen jahrzehntelang vernachlässigt zu haben.
22 Verhandlungstage für Prozess angesetzt
Der Holocaust-Überlebende und Zeitzeuge Leon Schwarzbaum hofft bei dem Prozess auf Gerechtigkeit. «Es ist der letzte Prozess für meine Freunde, Bekannte und meine Lieben, die ermordet worden sind, bei dem der letzte Schuldige noch verurteilt wird, hoffentlich», sagte der 100-Jährige zum Prozessbeginn. Schwarzbaum wurde 1921 in Hamburg geboren und überlebte die Konzentrationslager Auschwitz, Buchenwald und Sachsenhausen. Er berichtet seit Jahrzehnten über seine Erlebnisse in der Zeit des Nationalsozialismus.
Für den Prozess vor dem Schwurgericht des Landgerichts Neuruppin sind insgesamt 22 Verhandlungstage bis in den Januar hinein angesetzt. Ein Gutachter hatte den 100-jährigen Angeklagten für eingeschränkt verhandlungsfähig erklärt. An den Verhandlungstagen kann daher nach Angaben des Gerichts jeweils nur wenige Stunden verhandelt werden. Der Prozess war aus organisatorischen Gründen in eine Sporthalle in Brandenburg/Havel verlegt worden.