Lebenslange Haft für beide Angeklagte wegen Doppelmordes von Schnaittach
Im Fall eines getöteten und danach eingemauerten Ehepaars aus dem fränkischen Schnaittach hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die beiden Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Landgericht Nürnberg-Fürth sieht aber keine besondere Schwere der Schuld.
Das Gericht sah es in dem am Donnerstag verkündeten Urteil als erwiesen an, dass der Sohn Ingo P. die 70 und 66 Jahre Eltern mit einem Hammer erschlug. Seine Partnerin Stephanie stiftete ihn demnach zu dem Doppelmord an.
Der Fall sorgte vor gut eineinviertel Jahren bundesweit für Schlagzeilen. Drei Wochen nach dem Mord hatte das Paar die Eltern als vermisst gemeldet, angeblich waren sie nicht von einer Urlaubsreise zurückgekehrt.
Einen Tag nach der Vermisstmeldung heirateten der 26 Jahre alte Mann und seine drei Jahre jüngere Freundin und starteten dann einen Spendenaufruf, um eine angebliche Suche nach den Eltern zu finanzieren. Kurz danach entdeckte die Polizei im Januar 2018 die in Salz eingelegten, eingemauerten Leichen und die Tatwaffe, einen Zimmermannshammer.
Die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger sagte in ihrer Urteilsbegründung, der «Besitzanspruch der Angeklagten» an Ingo P. sei das Motiv des Doppelmordes gewesen. Das Verhältnis des in einer eigenen Wohnung im Elternhaus lebenden Ingo P. zu seinen Eltern sei nämlich intakt gewesen. «Es gab für den Angeklagten zunächst schlichtweg keinen Grund, seine Eltern zu töten.»
Dass er es dennoch getan habe, liege daran, dass die von ihm geliebte Freundin ihren Einzug bei ihm davon abhängig gemacht habe, dass die Eltern weg seien. Ihr sei bewusst gewesen, dass ihr Freund die Eltern dafür töten musste. Spätestens einige Wochen vor der Tat habe sie von konkreten Tatplanungen gewusst.
Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass Ingo P. seiner im Bett liegenden Mutter mit einer Vielzahl von Schlägen den Schädel zertrümmerte. Danach habe er seinen hinzu gekommenen Vater ebenfalls mit dem Hammer erschlagen.
Mit der Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe für beide Angeklagte folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es wies aber die Forderung der Anklage zurück, bei Ingo P. auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen und ihn zu einer anschliessenden Sicherungsverwahrung zu verurteilen.
In einer Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit sei dies nicht angemessen, sagte die Richterin. So hätten sich keine ausreichenden Hinweise ergeben, dass Habgier ein Tatmotiv gewesen sei - dies wäre aber für eine schärfere Verurteilung ein nötiger Grund gewesen.
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann zu entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Der Verteidiger von Ingo P. sagte, er wolle das Urteil nun mit seinem Mandanten besprechen. Er verwies darauf, dass P. in seinem Schlusswort angekündigt habe, endlich das Geschehene verarbeiten zu wollen, um mit der Trauerarbeit um seine Eltern beginnen zu können.
Während der Verteidiger des Angeklagten damit in den Raum stellte, dass dieser womöglich das Urteil akzeptieren könnte, empfahl der Verteidiger von Stephanie P. seiner Mandantin Rechtsmittel. Das Gericht habe anders als angeklagt seine Mandantin nicht wegen Mordes, sondern wegen Anstiftung dazu verurteilt. Er sehe dafür keine Beweise.
Das Gericht sprach ausserdem beide Angeklagte vom Vorwurf des zweifachen versuchten Mordes frei. Es gibt demnach zwar einige Hinweise auf eine mögliche Vergiftung der Eltern, diese reichten aber nicht für die Verurteilung aus. So liessen sich die laut Anklage erwiesenen Vergiftungserscheinungen der Mutter nach dem Verzehr eines manipulierten Muffins auch mit einer in der Zeit in Schnaittach verbreiteten Infektion erklären.