Lernfahrer rast mit 219 kmh über deutsche Autobahn
Ein deutscher Lernfahrer wird innert kurzer Zeit zweimal mit stark erhöhter Geschwindigkeit gestoppt. Auf dem Beifahrersitz sass seine Mutter.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Lernfahrer wurde in Deutschland mit 100 kmh zu viel gestoppt.
- Trotz Fahrverbot rast er wenige Tage später wieder, diesmal 85 kmh zu schnell.
- Die Begleitperson des 17-Jährigen war jeweils seine Mutter, sie wird nicht gebüsst.
In Deutschland dürfen Personen ab 17 Jahren mit Begleitung Autofahren. Damit sollen die Lernfahrer mehr Erfahrung sammeln und so bessere Verkehrsteilnehmer werden. Ob dies bei einem 17-Jährigen aus Berlin auch der Fall werden wird, ist fraglich.
Denn der Junglenker wollte scheinbar die Leistung des Porsche Panamera, den er fuhr, testen. Laut der «Bild», fiel er am vergangenen Samstag der Polizei auf. Er rauschte mit 219 Stundenkilometern über die Autobahn – erlaubt waren eigentlich nur 120 Stundenkilometer. Auf dem Beifahrersitz sass die Begleitung – die Mutter.
Stellen wir leider öfter fest: Pkw, der mit > 200 km/h bei erlaubten 120 km/h fährt.
— Polizei Brandenburg (@PolizeiBB) August 23, 2022
Sehen wir nicht so häufig: 17-J. am Steuer, begleitet von seiner Mutter.
Die Konsequenzen: 600€ Bußgeld, 2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte & vorauss. Aufbauseminar.
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Der 17-Jährige wurde gestoppt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Er muss eine Busse von 600 Euro bezahlen und darf zwei Monate nicht fahren.
Dies interessierte ihn und seine Mutter aber nicht. In der Nacht auf Donnerstag war er wieder mit dem Auto unterwegs – und wieder viel zu schnell. Dieses Mal hielt ihn die Polizei mit 165 Stundenkilometer auf einer 80er-Strecke an. Es gab eine Busse über 1600 Euro für den Lenker und drei Monate Fahrverbot.
Die Mutter aber kommt ungeschoren vorbei. Wie ein Verkehrsanwalt sagt, mache sich nur der Fahrzeugführer bei Geschwindigkeits-Übertretungen ordnungswidrig. Ein Adac-Sprecher ergänzt, dass Begleitpersonen nur als Ansprechpartner zur Verfügung stünden.
Der junge Fahrer war der Polizei bereits zuvor bekannt. Er war bereits wegen Fahrens ohne Erlaubnis angezeigt worden.