Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz derzeit rechtens
Die Maskenpflicht beim Einkauf und im Nahverkehr in Rheinland-Pfalz ist derzeit rechtens.
Das Wichtigste in Kürze
- Verwaltungsgericht Mainz lehnt Antrag ab.
Das Verwaltungsgericht in Mainz lehnte den Antrag einer Frau gegen die Pflicht laut Mitteilung vom Mittwoch ab. Die Maskenpflicht verfolge den legitimen Zweck, eine Überlastung des Gesundheitssystems durch die Covid-19-Pandemie zu verhindern, hiess es zur Begründung.
Mit der Pflicht sollen laut Beschluss im Rahmen der schrittweisen Aufhebung von Beschränkungen neue Ansteckungen möglichst vermieden werden. Nach aktueller Erkenntnislage habe der Verordnungsgeber seinen Einschätzungsspielraum nicht überschritten. Die Antragstellerin habe keine zuverlässigen Anhaltspunkte für allgemeine Gesundheitsgefahren durch das Tragen von Gesichtsmasken geben können.
Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich. Auch in Hamburg lehnte das Verwaltungsgericht bereits am Dienstag einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht ab. Die Stadt dürfte ihren Entscheidungsspielraum zum allgemeinen «Lebens- und Gesundheitsschutz» mit der entsprechenden Verordnung «in nicht zu beanstandender Weise ausgefüllt haben», hiess es in der Entscheidung.