Menschenrechtsgericht: Moskau darf «Nowaja Gaseta» nicht behindern
Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte darf Russland die Arbeit der kremlkritischen Zeitung «Nowaja Gaseta» weder behindern noch unmöglich machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Geklagt hatte der Chef der Zeitung und Friedensnobelpreisträger Dmitri Muratow.
- Es bestehe die Gefahr, dass die unabhängigen russischen Medien mundtot gemacht würden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland in einer Eilentscheidung dazu aufgefordert, die Arbeit der kremlkritischen Zeitung «Nowaja Gaseta» nicht zu behindern oder gar gänzlich unmöglich zu machen. Russlands Regierung solle von allen Aktionen Abstand nehmen, die die Zeitung von der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung abhalte, teilte das Strassburger Gericht am Donnerstag mit.
Geklagt hatte der Chef der Zeitung und Friedensnobelpreisträger Dmitri Muratow. Er hatte laut Gericht geltend gemacht, es bestehe die Gefahr, dass die unabhängigen russischen Medien mundtot gemacht würden. Russland geht vor allem seit Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine scharf gegen unabhängige Medien vor.
Die Verbreitung angeblicher Falschinformationen über die russischen Streitkräfte wurde im Zuge eines neuen Mediengesetzes mit drastischen Strafen belegt. Als Reaktion zogen sich mehrere internationale Medien aus Russland zurück.
Russland ist als Mitgliedsland des Europarats verpflichtet, sich an Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu halten. Am Donnerstag hatte Russland jedoch angekündigt, nicht mehr an der Arbeit der Organisation teilnehmen zu wollen. Das Land bleibe dennoch formell vorerst Mitglied, wie russische Politiker in Moskau betonten. Auch der Europarat selbst erwägt einen Ausschluss des Landes.