Laut Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat der Attentäter von Mannheim aus islamistischen Motiven gehandelt. Er erstach einen Polizisten.
Mannheim Attentat
Der Messerstecher, der in Mannheim fünf Menschen mit einem Messer attackiert und einen Polizisten getötet hat, soll aus islamistischen Motiven gehandelt haben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Messerstecher von Mannheim hat mutmasslich aus islamistischen Motiven gehandelt.
  • Es soll sich wohl um einen Einzeltäter handeln, der keiner grösseren Gruppe angehört.
  • Der Afghane hatte am Freitag auf fünf Menschen eingestochen und einen Polizisten getötet.
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Die tödliche Messerattacke von Mannheim war den deutschen Behörden zufolge mutmasslich islamistisch motiviert. Es verdichteten sich die Erkenntnisse, dass es sich um eine islamistisch-extremistisch motivierte Straftat handle. Das sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart.

Hinweise, dass der mutmassliche Täter einer grösseren Gruppe angehöre, gebe es zudem nicht.

Es könne sich um einen islamistisch radikalisierten Einzeltäter handeln. Die deutsche Bundesanwaltschaft hat inzwischen die Ermittlungen übernommen. Unterdessen mehren sich Forderungen nach strikteren Abschiebungen ausländischer Straftäter.

Asylantrag des Angreifers wurde 2014 abgelehnt

Ein 25-jähriger Afghane hatte am Freitag fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa mit einem Messer verletzt. Er stach zudem auch auf einen Polizisten ein. Der 29 Jahre alte Beamte erlag später seinen Verletzungen.

Ein anderer Beamter schoss den Angreifer nieder. Nach Angaben vom Dienstag war der Mann bislang nicht vernehmungsfähig.

Innenminister Strobl sagte, dass gerade islamistisch radikalisierte Einzeltäter besonders gefährlich seien. Einzeltäter würden nicht in Gruppen kommunizieren und seien schlecht zu überwachen. Der 25-Jährige war zuvor nicht polizeilich bekannt gewesen.

Der Angreifer kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 2013 als Teenager nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Im hessischen Heppenheim wohnte der Täter zuletzt mit seiner Ehefrau und zwei Kleinkindern.

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