Missbrauchsprozess im Erzbistum München gestartet

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Deutschland,

Der Missbrauchsprozess um das Erzbistum München hat in Bayern begonnen. Unter den Angeklagten war vorher auch der verstorbene Papst Benedikt XVI.

ARCHIV - Im Zuge der Missbrauchskandale in der katholischen Kirche hatte in der vorigen Woche in Deutschland ein Urteil viel Aufsehen erregt. Foto: Sven Hoppe/dpa
ARCHIV - Im Zuge der Missbrauchskandale in der katholischen Kirche hatte in der vorigen Woche in Deutschland ein Urteil viel Aufsehen erregt. Foto: Sven Hoppe/dpa - sda - Keystone/dpa-Pool/Sven Hoppe

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess um die Missbrauchsklage gegen das Erzbistum München ist gestartet.
  • Der Kläger fordert 300'000 Euro Schmerzensgeld.
  • Die Klage gegen Ratzingers Nachfolger wurde hingegen zurückgenommen.

In Bayern hat am Dienstag der Prozess um die Zivilklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen den mutmasslichen Täter und das Erzbistum begonnen.

«Am Ende wird hier kein Urteil gesprochen, das eine Strafe enthält», betonte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Nitzinger-Spann am Landgericht Traunstein.

Der Mann gibt an, von einem Priester in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Er hat diesen Priester sowie das Erzbistum München und Freising verklagt und fordert 300'000 Euro Schmerzensgeld.

Joseph Ratzinger, der damalige Erzbischof von München und Freising und spätere Papst Benedikt XVI., im Jahr 1977 in München. Foto: picture alliance / dpa
Joseph Ratzinger, der damalige Erzbischof von München und Freising und spätere Papst Benedikt XVI., im Jahr 1977 in München. Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Unter den Beklagten war bis vor kurzem auch der am 31.12.2022 gestorbene Papst Benedikt XVI. Dieser war der als Kardinal Joseph Ratzinger Erzbischof von München und Freising, als der mutmassliche Täter versetzt wurde. Von ihm hatte der Kläger weitere 50'000 Euro gefordert.

Das Verfahren gegen ihn wurde allerdings einen Tag vor dem Start des Prozesses abgetrennt. Dies, weil auch ein halbes Jahr nach dessen Tod unklar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt und damit das Verfahren erbt. Nicht absehbar ist, bis wann eine Klärung erfolgt. Da haben wir als deutsche Gerichte keinen Einfluss.

Klage gegen Ratzinger-Nachfolger zurückgenommen

Die Klage gegen Ratzingers Nachfolger als Münchner Erzbischof, Kardinal Friedrich Wetter, hatte der Kläger kurz vor Beginn der Verhandlung zurückgenommen.

Im Zuge der Missbrauchskandale in der katholischen Kirche hatte in der vorigen Woche in Deutschland ein Urteil viel Aufsehen erregt. Das Erzbistum Köln muss laut einer Entscheidung des dortigen Landgerichts einem Missbrauchsbetroffenen 300'000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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