Im Prozess um den tödlichen Schuss eines 15-Jährigen auf seinen Mitschüler in Unterfranken widerspricht der Verteidiger der Staatsanwaltschaft.
Das Urteil gegen den 15-Jährigen soll am kommenden Montag verkündet werden. (Archivbild)
Das Urteil gegen den 15-Jährigen soll am kommenden Montag verkündet werden. (Archivbild) - Daniel Karmann/dpa

Im Prozess gegen einen 15-Jährigen wegen eines tödlichen Schusses auf einen 14-Jährigen in Unterfranken hat der Verteidiger des Jungen auf Totschlag plädiert. Anders als die Staatsanwaltschaft legte er die Tat damit nicht als Mord aus. Er beantragte eine Jugendstrafe von sechs Jahren, wie eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg mitteilte.

Nach Ansicht des Verteidigers kommt eine Verurteilung wegen Mordes demnach nicht in Betracht, da kein Mordmerkmal verwirklicht sei. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der Umstände der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt des Jungen in dem nichtöffentlich geführten Prozess. Auch die Voraussetzungen, um eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten, sah der Verteidiger nicht als gegeben an.

Gestand tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung

Der Angeklagte hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-Jährigen mit einem Schuss aus einer Pistole getötet. Der Deutsche gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Zudem gab er an, dass er den Schuss nicht absichtlich abgegeben habe.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige den Angaben zufolge bei den Hinterbliebenen. Er sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue. Auch die Mutter des Angeklagten äusserte sich demnach gegenüber den Hinterbliebenen.

Urteil am kommenden Montag

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Verurteilung wegen Mordes und eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten gefordert. Sie sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.

Die Eltern des getöteten italienischen Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Ihr Anwalt schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft am Donnerstag an, stellte aber keinen eigenen Antrag zum Strafmass. Für den Fall, dass die Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht anordnen sollte, regte er an, dass das Gericht eine höhere Strafe verhängen sollte als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtMutterStrafeMord