Neue Corona Regeln gelten für den Herbst und Winter
Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen ändert der Bund für den Winter die Corona Regeln. Viele Massnahmen können die Bundesländer selbst entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen ändern sich die Massnahmen in Deutschland.
- Dabei sollen die Bundesländer einige Massnahmen selbst entscheiden.
- Diese sollen vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.
Es wird kälter – und die Politik ändert die bundesweiten Corona Regeln. Bei manchen Bereichen können die Länder selbst entscheiden. Wie sehen die Pläne aus?
Eine grosse Sorge in der Wissenschaft und Politik sind die Corona-Fallzahlen nach dem Sommer. Diese könnten nun wieder ansteigen, deshalb sind einige Massnahmen von den Bundesländern abhängig. So sollen sie die Massnahmen selbst definieren und auch ausweiten, falls eine kritische Lage eintrifft. Die Maskenpflicht in den Flugzeugen wird vorerst aufgehoben.
Am Donnerstag hat der Bundestag festgelegt, ab Anfangs Oktober bis 7. April 2023 die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehr wieder einzuführen. Jedoch werden die neuen Corona Regeln kritisiert und müssen am 16. September noch vor den Bundesrat.
Eine Übersicht der Corona Regeln
Maskenpflicht
Bundesweit sollen FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen.
Pflegeheime und Kliniken
Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Um den Schutz gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Beauftragte sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte mit Medikament kümmern.
Schulen und Kitas
An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen. Aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies «zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist».
Reisen
In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg. Die Bundesregierung soll sie bei steigenden Fallzahlen per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber noch einführen können. In Fernzügen soll eine bundesweite Maskenpflicht bestehen bleiben.
Nahverkehr
Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Für Busse und Bahnen im Nahverkehr sollen weiterhin die Länder Maskenpflichten regeln können.
Erste Länder-Stufe
Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können.
Ausser, man zeigt einen negativen Test. So wird keine Maske in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen benötigt.
Zweite Länder-Stufe der Corona Regeln
Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draussen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Ausserdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.
Diese Massnahmen sollen aber nicht einfach die Landesregierungen festlegen können, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss. Bedingung soll zudem sein, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine Region festgestellt wird.