Neues KI-Gesetz der EU tritt in Kraft - Was ändert sich?
Für die Anwendung Künstlicher Intelligenz wurden innerhalb der EU erstmals Regulierungen beschlossen.
Erstmals werden einheitliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU gelten. Bis das Gesetz vollständig in allen Staaten umgesetzt ist, dauert es allerdings noch etwas.
Das Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI) der EU tritt am heutigen Donnerstag in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Mit dem Gesetz wird KI in der Europäischen Union schärfer und einheitlich reguliert.
Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollen damit besser im Umgang mit der Technologie geschützt werden. Was das Gesetz genau bedeutet:
Was definiert Künstliche Intelligenz?
Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software grosse Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Damit können menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität imitiert werden. Damit können Maschinen beispielsweise ihre Umwelt wahrnehmen und auf sie reagieren.
KI wird schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Selbstfahrende Autos wiederum versuchen, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.
Warum ist eine gesetzliche Regulierung notwendig?
Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien.
Welche Regelungen beinhaltet das Gesetz?
Die Regelungen sehen vor, KI-Anwendungen in verschiedene Risikogruppen einzustufen. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Anwendungen mit einem geringeren Risiko unterliegen weniger Verpflichtungen.
KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstossen, werden zudem ganz verboten. Dazu gehört etwa die Bewertung von sozialem Verhalten («Social Scoring»). Damit werden in China Bürgerinnen und Bürger in Verhaltenskategorien eingeteilt.
Was bedeutet die Gesetzgebung für Konsumenten?
Konsumentinnen und Konsumenten sollen mit dem Gesetz besser vor risikohaften KI-Anwendungen geschützt werden. So wird Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – etwa durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – grundsätzlich nicht erlaubt sein. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen wird es mit dem Gesetz in der EU nicht geben.
Ausserdem müssen KI-Anwendungen transparenter gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen so leichter erkennen, bei welchen Programmen Künstliche Intelligenz verwendet wird. Privatpersonen, die Verstösse gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren.
Was ändert sich konkret ab dem 01. August?
Erstmal gar nicht so viel. Das KI-Gesetz soll nämlich schrittweise greifen. Einige Regelungen müssen dann zeitnah von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden – wie das Verbot von KI-Systemen, die «unannehmbare Risiken» darstellen. Das sind Systeme, die als Bedrohung für Menschen eingestuft sind. Deren Verbot gilt schon nach einem halben Jahr.
Ein Verhaltenskodex für Anbieter von KI-Modellen soll bis April nächsten Jahres fertiggestellt werden, wie die EU-Kommission vor Inkrafttreten des Gesetzes mitteilte.
Nach zwei Jahren müssen dann grösstenteils alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein. Hochriskante Systeme werden hingegen mehr Zeit haben, um die Anforderungen zu erfüllen. Die sie betreffenden Verpflichtungen gelten nach drei Jahren.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Regeln?
Bei Verstössen drohen empfindliche Strafen: Beim Einsatz von verbotener Technologie etwa bis zu 35 Millionen Euro (etwa 33 Millionen Franken) oder – im Falle von Unternehmen – bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. Das genaue Strafmass muss in diesem Rahmen aber von den Ländern festgelegt werden, wie die Kommission mitteilte.
Bei anderen Verstössen gegen das Gesetz können Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder – im Falle von Unternehmen – bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres fällig werden.
Wie steht es um die Kritik am Gesetz?
Experten diskutierten zuletzt immer wieder, ob KI durch das Gesetz einen Schub erhält oder die Entwicklung vielleicht sogar ausgebremst wird. Das ist auch abhängig davon, wie die Regelungen in den Ländern letztlich umgesetzt werden.
Ausserdem könnten viele Vorgaben angesichts der schnellen technischen Entwicklung von KI-Anwendungen und der schrittweisen Umsetzung der Regelungen schon bald wieder veraltet sein. Die Kommission teilte mit, sie werde jährlich eine Prüfung vornehmen, ob die Liste der «hochriskanten» Anwendungen überarbeitet oder erweitert werden müsse.