Nichtiger Bussgeldkatalog: Führerscheine werden zurückgegeben

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Deutschland,

Wer hätte nicht gern seinen gerade eingezogenen Führerschein zurück? Ein Formfehler im neuen Bussgeldkatalog macht's jetzt möglich.

Wegen eines Formfehlers bei der neuen Strassenverkehrsordnung erhalten Tausende Verkehrssünder nun ihren Führerschein zurück. Foto: Oliver Berg/dpa
Wegen eines Formfehlers bei der neuen Strassenverkehrsordnung erhalten Tausende Verkehrssünder nun ihren Führerschein zurück. Foto: Oliver Berg/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Angesichts des Debakels um den neuen Bussgeldkatalog im Strassenverkehr erhalten Verkehrssünder in den ersten Bundesländern ihren eingezogenen Führerschein zurück.

Betroffen sind Tausende.

Alle 16 Bundesländer hatten sich darauf verständigt, nach dem aufgedeckten Formfehler bei den härteren Strafen von Fahrverboten für Raser rechtlich zu prüfen, ob Führerscheine bald zurückgegeben werden. Dem Kraftfahrtbundesamt liegen nach eigenen Angaben keine bundesweiten Zahlen zu den betroffenen Autofahrern vor.

Behörden werden nicht überall von sich aus tätig

Die Verfahren zur Rückgabe sind unterschiedlich. So kann der Autofahrer in Bremen ein sogenanntes Gnadengesuch stellen, in Hessen und im Saarland werden die Behörden von sich aus tätig. Rheinland-Pfalz sieht keine rechtliche Grundlage für eine Rücknahme bereits rechtskräftig gewordener Bescheide. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sprach von einem gewaltigen Chaos.

Wegen der Schwere des Eingriffs wollten die Länder eine solche Entscheidung trotz bereits entstandener Rechtskraft einer landesrechtlichen «Billigkeitsprüfung» unterziehen, wenn nach dem alten Bussgeldkatalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre, hiess es nach Beratungen am Montag. Die Billigkeitsüberprüfung betreffe aber nur die Regeln zu den Fahrverboten. Verhängte Bussgelder haben in der Regel weiterhin Bestand, ebenso wie Führerscheinverluste, die noch nach alter Rechtslage entschieden wurden.

Formfehler bei neuer Strassenverkehrsordnung

Die neue Strassenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder ausserorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h ausserhalb. Es tauchte aber vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung auf. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bussgeldkatalog vorerst ausser Vollzug.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hält die neuen Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren für überzogen. Er will die Beseitigung des Formfehlers nutzen, um die Verschärfung zurückzunehmen, bekommt dafür aber Gegenwind aus dem Kreis der Bundesländer.

- In Baden-Württemberg erhalten mehr als 1000 Autofahrer ihren Führerschein zurück. Insgesamt seien im «Ländle» vermutlich 100.000 laufende Verfahren betroffen, teilte das Verkehrsministerium in Stuttgart mit.

Auf die Behörden könnte allerhand Arbeit zukommen: Denn Fahrverbote, die auf Grundlage des neuen Bussgeldkatalogs erlassen wurden, können laut Ministerium in Stuttgart nur durch eine Gnadenentscheidung des jeweiligen Regierungspräsidiums aufgehoben werden. «Wir werden die Regierungspräsidien entsprechend informieren», sagte Minister Hermann. «Das von Bundesverkehrsminister Scheuer angerichtete Chaos bei der Novellierung der Strassenverkehrsordnung ist gewaltig.»

- In Bayern bekommen etwa 1000 Menschen ihren Führerschein zurück. Das Innenministerium in München hatte die seit April verschärften Regeln zu Fahrverboten am Freitag wegen rechtlicher Bedenken aufgehoben. Die Betroffenen erhalten den Führerschein entweder per Post zurück oder müssen ihn auf einer Dienststelle abholen.

Auch wer in Thüringen und im Saarland zu schnell unterwegs war und deshalb seinen Führerschein abgeben musste, kann diesen unter bestimmten Bedingungen wieder vorläufig zurückerhalten.

- In Niedersachsen konnte das Innenministerium am Mittwoch keine Angaben dazu machen, wie viele Autofahrer und wie viele Bussgeldbescheide betroffen sind. Ob Kommunen, die aufgrund der neuen Regelung Führerscheine einkassiert haben, diese schon zurückschicken würden, sei nicht bekannt, sagte ein Ministeriumssprecher in Hannover. Dies liege in der Verantwortung der Bussgeldstellen bei Kreisen, Städten und Gemeinden - einen Gesamtüberblick gebe es nicht. «Wir in Niedersachsen haben bereits am 3. Juli einen Erlass an die Bussgeldstellen herausgegeben, dass sie bis auf weiteres den alten Katalog anwenden sollen.»

- Ein Sprecher des hessischen Innenministeriums erklärte: «Laufende Bussgeldverfahren, die noch auf Grundlage des verschärften Katalogs geführt wurden, werden nun individuell geprüft, ob sie vollständig oder zumindest teilweise zurückgenommen werden können.» Laut der Zentralen Bussgeldstelle des Landes wurden die über 60.000 dort anhängigen betroffenen Verfahren bereits eingestellt - sofern die Verwarnungsgelder noch nicht bezahlt und die Bussgeldbescheide nicht rechtskräftig waren. Es gebe aber noch weitere Verfahren bei den Kommunen. Wie mit den abgeschlossenen Fällen umgegangen wird, war noch unklar. Bürger müssten nicht tätig werden, die Behörden regelten die Angelegenheit von Amts wegen.

- Auch in Bremen können Betroffene bei Fahrverboten, die auf Grundlage der Neuregelung erlassen wurden, aber noch nicht vollständig vollstreckt sind, ein Gnadengesuch einreichen. Davon werde das Innenressort in der Regel Gebrauch machen. Bei bereits erlassenen Bescheiden für Ordnungswidrigkeiten besteht zudem die Möglichkeit eines Einspruchs. «In diesen Fällen wird den Einsprüchen stattgegeben und auf der Basis der (alten) Rechtslage vor dem 28. April 2020 neu beschieden. Das gilt auch für Verwarngelder», sagte eine Sprecherin.

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