Niederlage für radikalen Abtreibungsgegner in Strassburg
Das Wichtigste in Kürze
- Klaus Günter Annen ist mit einer Beschwerde vor Gericht gescheitert.
- Ihm wird verboten, Abtreibung als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen.
Der radikale Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten dem Mann zurecht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilten die Strassburger Richter am Donnerstag.
Zwar sei durch die Einstweiligen Verfügungen Annens Recht auf freie Meinungsäusserung eingeschränkt worden. Aber das war den Richtern zufolge gerechtfertigt: Die drastischen Aussagen des Aktivisten im Zusammenhang mit einzelnen Ärzten hätten als persönliche Angriffe verstanden werden können.
Damit hätte er Hass und Aggression auf die Mediziner auslösen können. Laut dem Strassburger Urteil haben die deutschen Gerichte die Rechte der Ärzte und die des Abtreibungsgegners richtig gegeneinander abgewogen.
Abtreibungen als Mord
Annen hatte im Zuge seiner Kampagnen wiederholt auf Webseiten oder Flugblättern Abtreibungen als Mord bezeichnet und mit dem Holocaust verglichen. Mehrere Ärzte hatten vor Gericht erreicht, dass Annen ihre Namen in diesem Kontext nicht mehr öffentlich nennen darf.
Dagegen hatte Annen sich in Strassburg unter Berufung auf sein Recht auf freie Meinungsäusserung gewehrt. Der im baden-württembergischen Weinheim lebende Aktivist kann das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.