Noch Verfahren gegen ehemalige KZ-Wachleute in Deutschland offen
Derzeit sind in Deutschland noch 14 Ermittlungsverfahren offen, die im Zusammenhang mit Verbrechen aus den nationalsozialistischen Konzentrationslagern stehen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland sind noch 14 Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen offen.
- Drei Verfahren betreffen das KL Buchenwald, acht jenes in Sachsenhausen.
- In Hamburg läuft ein Prozess gegen einen Ex-Wachmann vom Lager in Stutthof bei Danzig.
Wegen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern führen die deutschen Staatsanwaltschaften noch 14 Ermittlungsverfahren. Offen seien drei Verfahren zum früheren KZ Buchenwald (Thüringen) und acht zu jenem in Sachsenhausen (Brandenburg).
Das sagte der stellvertretende Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Will, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem beschäftige das frühere Lager Mauthausen (Österreich) mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin.
Prozess in Hamburg gegen ehemaligen Wachmann von KZ Stutthof bei Danzig
In Hamburg läuft derzeit ein Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann in dem früheren Lager Stutthof bei Danzig (Gdansk). Der 93-Jährige hatte zum Auftakt im vergangenen Oktober eingestanden, dass er dort Wachmann war. «Gegen einen weiteren ehemaligen Angehörigen des KL Stutthof hat die Staatsanwaltschaft Dortmund ebenfalls Anklage erhoben», sagte Will. «Diese wurde zugelassen und liegt nun dem Landgericht Wuppertal vor.»
Bei der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit hatte die deutsche Justiz jahrzehntelang nur diejenigen verfolgt, die zur Leitung der Konzentrationslager gehört hatten. Auch wer selbst gemordet hatte oder durch besondere Grausamkeit aufgefallen war wurde verfolgt.
Ein Wendepunkt war der Prozess gegen den früheren Wachmann John Demjanjuk. Dieser wurde 2011 wegen seiner Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen verurteilt. Er verstarb noch vor der Entscheidung über die Revision. Heutzutage wird auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, juristisch geahndet.