Grenchen SO: Corona-Ignorantin wehrt sich gegen Vorwürfe des Kantons
Das Wichtigste in Kürze
- Ende Juni besuchte eine Frau trotz positivem Corona-Befund zwei Partys in Grenchen SO.
- Anschliessend mussten 280 Menschen in die Quarantäne – eine Person wurde angesteckt.
- Nun wehrt sich die beschuldigte Frau gegen eine Anzeige des Kantons Solothurn.
Der Fall sorgte in der ganzen Schweiz für Aufsehen: Eine junge Frau besuchte Ende Juni trotz positivem Corona-Befund in Grenchen SO zwei Partys. Daraufhin mussten 280 Feierende in Quarantäne, eine Person wurde später positiv auf Covid-19 getestet.
Der Kanton erhob schwere Vorwürfe gegen die 21-Jährige und wurde letzte Woche angezeigt. Das Contact Tracing Team konnte in Erfahrung bringen, dass die Isolationsmassnahme missachtet wurde, hiess es Anfang Juli.
Gegen diese Darstellung wehrt sich die junge Grenchnerin und ihre Familie nun. Sie hat gemäss eigenen Angaben beim Kanton interveniert, worauf dieser umgehend eine Untersuchung eingeleitet habe.
In einem Schreiben, das von einem Anwalt verfasst wurde, heisst es: Sie habe angenommen, nicht mehr ansteckend zu sein. Der Vorwurf, sie hätte die Ansteckung zahlreicher Personen bewusst in Kauf genommen, weist sie deshalb zurück, so der Anwalt. Darüber berichtet unter anderem die «Solothurner Zeitung».
Alles nur ein Missverständnis?
«Meine Mandantin nahm am 16. Juni 2020 erste Symptome wahr, die auf eine Ansteckung mit Covid-19 hindeuteten, die sie jedoch für eine Angina hielt», heisst es in dem Schreiben.
Am 22. Juni habe sie sich dann testen lassen, das Resultat sei positiv gewesen. Und hier ist es nach Ansicht der jungen Frau zu einem Missverständnis gekommen. «Die Arztpraxis gab als Zeitpunkt der ersten Symptome den 21. Juni an», so der Anwalt.
Das Gesundheitsamt verfügte deshalb eine 10-tägige Quarantäne bis am 1. Juli. Der Anwalt hält fest, dass seine Mandantin sich «absolut kooperativ» verhalten habe und sei im steten Kontakt mit den Behörden gestanden.
So habe sie etwa am 24. Juni bei einem Telefonanruf eine Mitarbeiterin des Contact Tracing darüber informiert, dass sie keine Symptome mehr aufweise. Bei dem Gespräch soll sie auch erwähnt haben, dass die Symptome früher aufgetaucht seien, als der Arzt dies notiert hatte.
«Die Mitarbeiterin antwortete, dass die Quarantänefrist laut BAG zehn Tage nach dem Auftreten der ersten Symptome ablaufe.» Das heisst: Am 26. Juni.
«Meine Mandantin durfte deshalb annehmen, dass von ihr am 27. Juni keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, ansonsten hätte sie das Haus nicht verlassen», schreibt der Anwalt weiter.
Was sagt der Kanton Solothurn zu den Darstellungen?
Gab der Kanton also grünes Licht für ihren Partybesuch? In einer Mitteilung vom Montagabend widerspricht Andrea Affolter, Medienbeauftragte des Solothurner Regierungsrats.
«Der Kantonsärztliche Dienst hatte im Juni gegen eine auf Covid-19 positiv getestete Person eine zehntägige Isolation bis am 1. Juli 2020 angeordnet. Diese wurde nachweislich nicht eingehalten.»
Daraufhin habe der Rechtsdienst des Departementes des Innern bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht, heisst es weiter.
Affolter bestätigt, dass der geäusserte Vorwurf mit dem Telefongespräch überprüft werde. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handle, gebe es zurzeit keine weiteren Auskünfte. Auch das Verfahren der Staatsanwaltschaft läuft noch.