Österreichs Justiz beantragt Aufhebung der Immunität von Kurz
Österreichische Staatsanwälte fordern die Aufhebung der Immunität von Ex-Kanzler Sebastian Kurs. Darüber muss nun das Parlament entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das österreichische Parlament muss über die Immunität von Sebastian Kurz entscheiden.
- Staatsanwält forderten eine Aufhbeung der Immunität des Ex-Kanzlers.
- Bis zum Entscheid wurden die Ermittlungen gegen den 35-Jährigen abgebrochen.
Österreichische Staatsanwälte haben die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten und Ex-Kanzlers Sebastian Kurz beantragt. Ein entsprechendes Auslieferungsersuchen bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Freitag.
Das Parlament muss in einer seiner nächsten Sitzungen darüber entscheiden. Bis zu diesem Beschluss seien die Ermittlungen gegen den 35-Jährigen vorerst abgebrochen worden, erklärte ein Sprecher der Justizbehörde.
ÖVP-Fraktion begrüsst den Schritt
Die konservative ÖVP-Fraktion, die Kurz seit Donnerstag als Chef anführt, begrüsste den Schritt. Dadurch sei es bald möglich, die Vorwürfe gegen Kurz zu widerlegen.
Gegen den ehemaligen Regierungschef laufen zwei Ermittlungsverfahren. Zum einen untersucht die Staatsanwaltschaft den Verdacht einer Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Ausserdem sollen Kurz und sein Führungszirkel positive Medienberichte und geschönte Umfragen mit Steuergeld erkauft haben. Gegen insgesamt zehn Personen wird wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Kurz bestreitet die Vorwürfe.