Parteien im Rechtsstreit um bronzenen Pferdekopf in Hessen loten Vergleich aus
Zehn Jahre nach dem Fund eines bronzenen römischen Pferdekopfs auf dem Grundstück eines Landwirts wollen das Land Hessen und der Mann im Rechtsstreit um die Enteignungsentschädigung einen Vergleich ausloten.
Das Wichtigste in Kürze
- Senat räumt Berufungen in Disput um hunderttausende Euro wenig Chancen ein.
Der Vorsitzende Richter Marco Deichmann schlug am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main neben der bereits festgesetzten Entschädigung von 48.000 Euro eine Zahlung von weiteren 700.000 Euro an den Landwirt vor.
Beide Parteien haben nun drei Wochen Zeit, über den Vergleich zu entscheiden. Ein Urteil im Prozess ist für den 6. Februar 2020 angesetzt. Das Land Hessen wurde im Juli 2018 vom Landgericht Limburg dazu verurteilt, über die 48.000 Euro hinaus weitere 773.000 Euro Entschädigung an den Landwirt zu zahlen.
Dagegen gingen beide Parteien in Berufung. Das Land empfand den Betrag als zu hoch, der Landwirt hingegen verlangte eine siebenstellige Summe. Deichmann schlug beiden Parteien am Donnerstag den Vergleich vor, weil er beiden Berufungen wenig Chancen einräumte.
Der Bauer aus dem hessischen Waldgirmes im Lahn-Dill-Kreis hatte den 15 Kilogramm schweren und 59 Zentimeter langen römischen Pferdekopf aus vergoldeter Bronze im Jahr 2009 bei Grabungen in etwa elf Metern Tiefe in einem Holzfass gefunden. Es lag rund 2000 Jahre unter Mühlsteinen begraben am Boden eines einstigen Brunnenschachts.
Der Pferdekopf war Teil einer vergoldeten bronzenen Reiterstatue aus der römischen Kaiserzeit mit - vermutlich - Kaiser Augustus im Sattel. Aufgrund des damals bei der Entdeckung des Funds geltenden hessischen Denkmalschutzgesetzes steht dem Eigentümer des Grundstücks eine Entschädigung von 50 Prozent des Werts zu, den der Pferdekopf besitzt. Nachdem sich die hessischen Behörden und der Landwirt nicht auf eine Entschädigungshöhe einigen konnten, ging der Fall vor Gericht.
Im Jahr 2016 sprach das Regierungspräsidium Kassel dem Landwirt 48.000 Euro als Enteignungsentschädigung zu. Der Bauer empfand das als zu wenig und zog vor das Landgericht Limburg. Die Richter verurteilten das Land zur Zahlung von weiteren 773.000 Euro. Dagegen ging zunächst das Land Hessen und daraufhin auch der Landwirt in Berufung.
Deichmann erklärte in der Verhandlung am Donnerstag, dass der Senat das Gutachten, auf das sich das Limburger Urteil stützt, für plausibel halte. Das Gutachten habe sich bei der Werteinschätzung weniger auf den Materialwert gestützt, sondern auf den ideellen Wert, sagte der Richter.
Die Vertreter des Landes Hessen beriefen sich hingegen auf ein älteres Gutachten, das den Wert des Pferdekopf deutlich geringer einschätzt. Das Gutachten, auf das sich das Landgericht Limburg bezog, sei angreifbar, weil die Gutachterin nicht belegt habe, wie genau sie zu ihren Ergebnissen gekommen sei, erklärten die Vertreter des Land Hessen.
Auch die Berufung des Landwirts habe wenig Chancen auf Erfolg, weil seine Verteidigung Einwände gegen das Gutachten schon im ersten Prozess hätte vorbringen müssen, erklärte Deichmann. Das sei aber nicht geschehen.