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Patentamt weist Beschwerde gegen Paprika-Patent von Syngenta ab

Keystone-SDA
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Muttenz,

Das europäische Patentamt (EPA) hat eine 2014 eingereichte Beschwerde von verschiedenen NGO, Bauernverbänden und Landwirten gegen ein Paprika-Patent von Syngenta abgewiesen. Die Beschwerdeführer sprechen von einem skandalösen Entscheid.

Das Europäische Patentamt (Luftaufnahme). Foto: Peter Kneffel/dpa
Das Europäische Patentamt (Luftaufnahme). Foto: Peter Kneffel/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vom EPA am Donnerstag in München getroffene Entscheid fördere die Privatisierung der Biodiversität durch die grossen Saatgutkonzerne, heisst es in einer Medienmitteilung von Swissaid vom Freitag.

Syngenta beanspruche nämlich als seine Erfindung die Resistenz einer Paprika gegen Weisse Fliegen, obwohl diese Eigenschaft nur durch die Kreuzung einer wilden jamaikanischen Paprika mit einer kommerziellen Paprika erreicht worden sei.

Vor allem für kleine und mittlere Züchtungsfirmen sei der Entscheid des Patentsamts ein herber Rückschlag. Patente und Monopole auf natürliche Eigenschaften behinderten den freien Zugang zu Züchtungsmaterial und damit die Entwicklung neuer Sorten, lässt sich Noémi Uehlinger, die beim Saatguthersteller Sativa Rheinau AG für die Sortenverbesserung zuständig ist, in der gemeinsamen Medienmitteilung von Swissaid, Public Eye und ProSpeciaRara zitieren.

Wer heute wilde Paprika aus der öffentlich zugänglichen niederländischen Genbank in seiner Züchtung verwende, müsse damit rechnen, dass seine neue Sorte unter das Patent von Syngenta falle.

Skandalös finden es die Beschwerdeführer zudem, dass es neun Jahre gedauert hat, bis die Beschwerde in erster Instanz verhandelt worden ist. Es sei ein Grundproblem, dass das EPA immer noch Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteile. Grosse Saatgutkonzerne nutzten rechtliche Schlupflöcher aus, um z. B. Pflanzen zu patentieren, die durch zufällige Mutagenese entstanden seien, oder bestimmte natürlich vorkommende Gene und deren Eigenschaften.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zeigte sich Syngenta erfreut über den Entscheid, dass das eigene Patent «für diese besondere Resistenz-Eigenschaft» aufrechterhalten bleibe. Der Konzern werde auch weiterhin «Gemüse-Saatgut mit innovativen Eigenschaften entwickeln und gleichzeitig eine nachhaltigere und klimaresilientere Landwirtschaft unterstützen». Syngenta mit Sitz in Basel ist im Besitz des chinesischen Staatskonzerns ChemChina.

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