Plastikabgabe auf Getränkebecher und Chipstüten beschlossen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag hat eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Strassen und Parks finanziell zu entlasten.
Mit dem heute Abend verabschiedeten Gesetz müssen die Hersteller bestimmter Getränkebecher, Essensverpackungen oder Zigaretten künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung weggeworfener Kaffeebecher und Chipstüten beteiligen. Auch Feuerwerkskörper wurden in die Regelung einbezogen. Jährlich sollen so insgesamt 400 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen fliessen.
Die Ampel-Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu, die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen. Die Plastikabgabe muss noch den Bundesrat passieren.
Verband geht Regel nicht weit genug
Die Städte und Gemeinden in Deutschland zahlen eigenen Angaben zufolge jedes Jahr Hunderte Millionen Euro, um Einwegplastik aus dem Stadtbild zu entfernen und öffentliche Abfallbehälter zu leeren. Dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) geht die Regelung deshalb nicht weit genug. «Zukünftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden», sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.
Die Wirtschaft fürchtet dagegen unnötige Belastungen. Die Politik müsse «jetzt zeigen, dass es bei der tatsächlichen Ausgestaltung für die betroffenen Branchen kosteneffizient und fair zugeht, ohne dass es zu unnötigen Belastungen kommt», sagte die für das Thema Nachhaltigkeit zuständige Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland, Antje Gerstein, der Deutschen Presse-Agentur. «Als Wirtschaft haben wir uns klar für ein privatrechtliches Modell ausgesprochen.» Die Politik habe bedauerlicherweise ein anderes Modell gewählt.
Der Deutsche Städtetag forderte wie der VKU eine Ausweitung. «Ob der Einwegmüll aus Plastik, Pappe oder Aluminium ist, macht für den Aufwand und die Kosten bei der Reinigung keinen Unterschied», sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Auch für den umweltpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Jan-Niclas Gesenhues, handelt es sich bei dem Gesetz nur um einen ersten Schritt. Bei der abschliessenden Debatte im Bundestag äusserte er die Hoffnung, dass «viele weitere Schritte folgen werden, um eine echte Kreislaufwirtschaft umzusetzen».