Polizei in Paris verbietet Trucker-Demo nach kanadischem Vorbild
In einigen französischen Städten haben sich nach kanadischem Vorbild bereits Konvois auf den Weg nach Paris gemacht.
Das Wichtigste in Kürze
- Demonstranten haben fürs Wochenende Proteste und Blockaden in Paris geplant.
- Zum Schutz der öffentlichen Ordnung hat die Polizei das nun untersagt.
In Paris hat die Polizei eine Trucker-Demo gegen Corona-Beschränkungen nach kanadischem Vorbild verboten, zu der sich in einigen französischen Städten bereits Konvois auf den Weg gemacht haben. Zum Schutz der öffentlichen Ordnung wurden die für das Wochenende geplanten Proteste und Blockaden in der Hauptstadt untersagt, teilte die Präfektur am Donnerstag mit.
Die Polizei werde mit Härte gegen jede Missachtung vorgehen. Entsprechende Kräfte würden mobilisiert, um Strassenblockaden zu verhindern und Beteiligte zu verfolgen. Diesen drohten hohe Geldstrafen, das Abschleppen der Fahrzeuge und Einträge in der Verkehrssünderdatei.
Aufruf in sozialen Medien
Der tatsächliche Umfang, den die Fahrzeug-Konvois in Frankreich annehmen könnten, war für die Behörden zunächst schwer abschätzbar. In den von Paris am weitesten entfernten Städten im Süden machte sich am Mittwoch eine überschaubare Zahl von Demonstranten auf den Weg. Aufgerufen wird in den sozialen Medien zu einer Sternfahrt nach Paris. Ziel des sogenannten Convoi de la Liberté (übersetzt: «Konvoi der Freiheit») ist ein gebündelter Protest am Samstag in der Hauptstadt, auch von einer anschliessenden Weiterfahrt nach Brüssel ist die Rede.
Seit Tagen demonstrieren in Kanada tausende Menschen gegen Corona-Massnahmen und Impfvorschriften. Mit Lastwagen und anderen Fahrzeugen blockierten sie unter anderem Teile der Innenstadt von Ottawa. Gegenstand der Proteste waren zunächst Impfvorschriften für Lastwagenfahrer und danach die staatlichen Pandemiebeschränkungen insgesamt.
Im Fokus der Kritik stehen auch in Frankreich verschärfte Regeln für nicht und nicht vollständig Geimpfte. Seit dem 25. Januar können diese nur noch eingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen, es greift eine 2G-Regelung.