Probleme bei Impfpflicht-Umsetzung in Österreich bahnen sich an

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Österreich,

Bei der Umsetzung der Impfpflicht in Österreich ab Februar bahnen sich technische Probleme an. Die Technik hinter der Überprüfung sei erst im April bereit.

Coronavirus Impfung
Impfampullen zur Impfung gegen das Coronavirus stehen bereit. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Österreich zeichnen sich Probleme bei der Umsetzung der Impfpflicht im Februar ab.
  • Die technische Umsetzung benötige wohl noch bis April 2022.
  • Das Gesundheitsministerium zeigte sich unbeirrt.

Das Informationssystem Elga und deren Partner benötigten für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022. Dies heisst es in einer am Freitag bekanntgewordenen Stellungnahme zum Gesetz über die Impfpflicht.

Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, so die Elga. Die zeitliche Verzögerung solle «für ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen genutzt werden».

Auch Datenschützer übten Kritik an dem Entwurf der Regierung. Die Begutachtungsfrist endet am Montag. Bisher sind Zehntausende Schreiben im Parlament eingegangen, darunter viele Serienbriefe von Impfskeptikern.

Impfpflicht ab Februar

Das Gesundheitsministerium zeigte sich unbeirrt. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen hervorgehen, dass eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das «selbstverständlich berücksichtigt».

Coronavirus Impfpflicht Österreich
Ab 1. Februar 2022 soll in Österreich eine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten. - Keystone

Dies ändere aber nichts am Inkrafttreten der Impfpflicht mit Februar, hiess es. «Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.»

Die von der Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen geplante Impfpflicht wird von der SPÖ und den liberalen Neos unterstützt. Allerdings ist inzwischen eine Diskussion auch über die rechtliche Zulässigkeit der Massnahme ausgebrochen. Dies, weil der Impfschutz durch die Omikron-Variante des Coronavirus sinkt.

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