Prozess gegen Aktivisten nach Farbattacke auf Brandenburger Tor

Keystone-SDA
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Deutschland,

Im September 2023 besprühten die Letzte Generation das Brandenburger Tor mit oranger Farbe. Nun stehen zwei Verdächtige vor Gericht.

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Im September des vergangenen Jahres sollen die zwei Angeklagten das Brandenburger Tor mit oranger Farbe beschmiert haben. - keystone

Rund sechs Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin hat am Dienstag der erste Prozess gegen mutmassliche Beteiligte begonnen. Angeklagt sind zwei 20 und 21 Jahre alte Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation.

Gemeinsam mit zwölf weiteren Klimaaktivisten sollen die jungen Männer am 17. September 2023 an der Aktion beteiligt gewesen sein, bei der das symbolträchtige Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprüht worden war.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschädliche Sachbeschädigung vor. Laut Anklage waren nach dem Angriff zunächst etwa 55'000 Euro Reinigungskosten entstanden. Der geschätzte Gesamtschaden soll bei 115'000 Euro liegen.

Weitere Protestaktion beim Brandenburger Tor

Vor Beginn des Prozesses am Amtsgericht Tiergarten versammelten sich einige Mitglieder der Klimagruppe vor dem Gerichtsgebäude und hielten ein orangefarbenes Plakat der Letzten Generation hoch.

Im November 2023 war das Berliner Wahrzeichen erneut Ziel einer Protestaktion von Klimaaktivisten mit oranger Farbe. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers Anklage gegen zwei junge Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren erhoben.

Das Ende des 18. Jahrhunderts errichtete klassizistische Tor markierte einst die Westgrenze Berlins. Architektonisch ist es den Propyläen der Akropolis in Athen nachempfunden.

Während der deutschen Teilung fand es sich unmittelbar hinter der Berliner Mauer im Ostsektor der Stadt wieder. Mit dem Mauerfall im November 1989 wurde es wieder zugänglich. Es gilt als Symbol der deutschen Einheit.

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Kommentare

User #1638 (nicht angemeldet)

Eigentlich ist der Fall ganz einfach: Besprühen/Beschädigen von fremden Eigentum = Sachbeschädigung = Straftat.

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