Prozess gegen Entwickler manipulierter Kassensysteme für Restaurants begonnen
Wegen des Verkaufs einer Betrugssoftware zur Steuerhinterziehung in Restaurants müssen sich seit Dienstag zwei Männer vor dem Osnabrücker Landgericht verantworten.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Männer sollen bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geholfen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen nach Angaben des niedersächsischen Gerichts vor, selbst programmierte Kassensysteme mit integrierter Manipulationsfunktion an acht Lokale geliefert zu haben. Ihnen wird deshalb insbesondere Beihilfe zu Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Prozess soll Monate dauern.
Laut Anklage liessen sich mit der Software nachträglich Umsätze aus dem Kassensystem löschen, wodurch die Restaurants über Jahre hinweg Steuern in Höhe von rund sechs Millionen Euro hinterzogen. Die Beschuldigten vertrieben das System seit 2012 über eine Firma im nordrhein-westfälischen Gelsenkirchen vor allem an chinesische Restaurants. Einer der Männer im Alter von 56 und 58 Jahren war für die Programmierung zuständig, der andere übernahm den Kundenkontakt.
Art und Umgang der Manipulation wurde dabei laut Anklageschrift auf die Wünsche der jeweiligen Restaurantbetreiber zugeschnitten. Die Liste der Kundenkontakte der Firma umfasste eine vierstellige Zahl von Einträgen. Konkret geht es in dem Wirtschaftsstrafprozess aber um acht Fälle, die etwa Lokale in den niedersächsischen Städten Osnabrück, Cloppenburg und Wilhelmshaven betreffen. Das Gericht rechnet mit einem langen Verfahren bis mindestens Ende Oktober.
Systematischer Umsatzsteuerbetrug mit manipulierten Laden- und Restaurantkassen gilt in Deutschland als ein weit verbreitetes Problem. Nach Schätzungen staatlicher Stellen liegen die dadurch verursachten Steuerschäden bei jährlich bis zu zehn Milliarden Euro. Die Finanzminister der Bundesländer dringen seit langem auf eine verstärkte Bekämpfung des Phänomens.
2016 beschloss der Bundestag ein Gesetz, dass ab 2020 nur manipulationsgesicherte Ladenkassen erlaubt. Ausserdem dürfen Finanzämter demnach seit 2018 im Rahmen unangekündigter sogenannter Kassennachschauen vor Ort prüfen, ob sämtliche Daten bei Bezahlvorgängen korrekt aufgezeichnet werden.