Ging Jens Lehmann mit einer Kettensäge in der Hand in die Garage seines Nachbarn, um einen Balken zu zersägen? Darüber urteilt das Amtsgericht Starnberg.
Jens Lehmann
Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann sieht sich als Opfer von falscher Verdächtigung und Rufmord. - Sven Hoppe/dpa

Im Prozess gegen den früheren Fussball-Nationaltorwart Jens Lehmann wird heute vor dem Amtsgericht Starnberg ein Urteil erwartet. Im Zentrum der Vorwürfe gegen den 54-Jährigen steht ein skurriler Nachbarschaftsstreit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben.

Lehmann hatte am ersten Prozesstag eingeräumt, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, bestritt aber, den Dachbalken angesägt zu haben. Eine Überwachungskamera, deren Aufnahmen im Gerichtssaal gezeigt wurden, hatte Lehmann mit der Kettensäge aufgezeichnet.

Ein weiterer Vorwurf

Heute könnte ein Urteil in dem Fall gesprochen werden. Es ist der letzte Prozesstag. Bevor es so weit ist, wird es aber noch um einen anderen Vorwurf gehen: Lehmann soll, ohne die Parkgebühr zu bezahlen, aus einem Parkhaus am Flughafen gefahren sein – Stossstange an Stossstange mit einem voranfahrenden Auto.

Ihm wird darum versuchter Betrug vorgeworfen. Der 54-Jährige hatte in seiner Einlassung vor Gericht von einem Missverständnis gesprochen und angegeben, er habe nicht vorgehabt, nicht zu zahlen.

Lehmann fühlt sich missverstanden

Der frühere Torwart und Held der Fussball-WM 2006, der damals mit Hilfe seines berühmten Elfmeter-Spickzettels im Viertelfinale über die Schützen der Argentinier triumphierte, ist aufgrund der Kettensägen-Episode angeklagt wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Dazu kommt noch der Vorwurf der Beleidigung, weil er Polizisten gegenüber ausfällig geworden sein soll, die ihm den Führerschein abnehmen wollten.

Für den Vormittag sind nach Gerichtsangaben Zeugen zu dem Parkhaus-Komplex geladen. Am frühen Nachmittag könnten dann die Plädoyers in dem Verfahren gesprochen werden, bevor dann ein Urteil verkündet wird.

Der Staatsanwalt hatte am ersten Prozesstag gesagt, «dass es sich bei Ihnen, Herr Lehmann, um eine Person handelt, die sich am unteren Rand der Strafbarkeit nicht an das Gesetz hält, sondern sich darüber hinwegsetzen möchte». Lehmann dagegen fühlt sich missverstanden und sieht sich als Opfer von falscher Verdächtigung und Rufmord.

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