Der Klimaaktivisten-Prozess nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor wurde ausgesetzt.
dpatopbilder - Reinigungsarbeiten nach einem Farbanschlag der so genannten letzten Generation auf das Brandenburger Tor. Foto: Britta Pedersen/dpa
Reinigungsarbeiten nach einem Farbanschlag der sogenannten «Letzten Generation» auf das Brandenburger Tor. (Archivbild) - sda - Keystone/dpa/Britta Pedersen

Der erste Prozess gegen zwei Klimaaktivisten nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin ist zunächst geplatzt. Das Amtsgericht im Stadtteil Tiergarten setzte das Verfahren gegen zwei 20 und 21 Jahre alte Mitglieder der Klimagruppe «Letzte Generation» am Dienstag aus. Hintergrund ist ein Streit um die Höhe der Kosten für die Reinigungsarbeiten an dem Berliner Wahrzeichen nach dem Angriff am 17. September 2023.

Nach Auffassung der Verteidigung hätten diese «bei sachkundiger Reinigung» nicht mehr als 25'000 Euro betragen. Das werde das Gutachten eines Sachverständigen ergeben. Laut Anklage waren nach dem Angriff jedoch etwa 55'000 Euro Reinigungskosten entstanden.

Der geschätzte Gesamtschaden soll bei 115'000 Euro liegen. Die Verteidigung beantragte deshalb, das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Über diesen Antrag muss aus Sicht des Gerichts in Ruhe nachgedacht werden.

Streit um Schadenssumme

Dieser Ansicht war auch die Staatsanwaltschaft. Der Prozess hätte laut Gericht ohnehin nicht am Dienstag beendet werden können, da drei Zeugen nicht erschienen waren. Das Brandenburger Tor gilt als Symbol der deutschen Einheit.

Das Ende des 18.Jahrhunderts errichtete klassizistische Bauwerk markierte einst die Westgrenze Berlins. Architektonisch ist es den Propyläen der Akropolis in Athen nachempfunden. Während der deutschen Teilung fand es sich unmittelbar hinter der Berliner Mauer im Ostsektor der Stadt wieder. Mit dem Mauerfall im November 1989 wurde es wieder zugänglich.

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