Im Fall eines unter dem Verdacht der Spionage für Russland stehenden Reserveoffiziers der Bundeswehr beginnt am 11. August die Hauptverhandlung.
Schriftzug Justitia
Schriftzug Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Mann soll von 2014 bis 2020 Informationen weitergegeben haben.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf liess die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen den 65-jährigen Ralph G. zu und setzte zunächst 20 Verhandlungstage bis Mitte Dezember an, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Der aus Erkrath stammende G. soll einem russischen Geheimdienst zwischen 2014 und 2020 Dokumente und Informationen zugespielt haben. Er soll stellvertretender Leiter eines Kreisverbindungskommandos gewesen sein und mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft angehört haben. Laut Bundesanwaltschaft verschaffte G. Russland Einblicke in die deutsche Wirtschaft, etwa zu den Folgen der im Jahr 2014 gegen Russland verhängten Sanktionen und zur geplanten Gaspipeline Nord Stream 2.

Ausserdem soll er Informationen über das Reservistenwesen der Bundeswehr und die zivil-militärische Zusammenarbeit geliefert haben. Zudem soll G. dem Geheimdienst persönliche Daten von ranghohen Bundeswehrmitgliedern und Angehörigen der deutschen Wirtschaft gegeben haben, auch ihre privaten Kontaktdaten.

Auch einen Überblick über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der USA und ihrer westlichen Verbündeten soll er seinen Ansprechpartnern verschafft haben. Im Gegenzug für seine Spitzeltätigkeit soll G. Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen erhalten haben.

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