Prozess um fahrlässige Tötung durch Corona-Infektion in Pflegeheim begonnen
Wegen einer tödlichen Corona-Infektion in einem Pflegeheim muss sich eine frühere Mitarbeiterin seit Dienstag vor dem Landgericht Hildesheim verantworten – der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung.

Das Wichtigste in Kürze
- Angeklagte Ex-Mitarbeiterin soll über Impfstatus gelogen haben.
Der Angeklagten werden zudem fahrlässige Körperverletzung und Urkundenfälschung zur Last gelegt. Die heute 46-Jährige soll ihren damaligen Arbeitgeber mit einem gefälschten Impfzertifikat über ihren Impfstatus getäuscht haben. Als sie unbemerkt an Corona erkrankte, infizierten sich demnach mehrere Bewohnende und Heimbeschäftigte.
Drei Bewohnerinnen des Pflegeheims in Hildesheim im Alter von 80 bis 93 Jahren starben laut früherer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Dabei war die Corona-Infektion bei einer 80-Jährigen todesursächlich. In den anderen beiden Fällen waren auch andere Ursachen nicht auszuschliessen. Rechtsmediziner konnten die Infektionskette auf die Corona-Erkrankung in der Familie der Angeklagten zurückführen.
Vor dem Corona-Ausbruch hatte sich die 46-Jährige den Angaben zufolge mit gefälschten Impfnachweisen in einer Apotheke ein Impfzertifikat besorgt. Nur deshalb liess das Pflegeheim die Beschuldigte trotz bekannter Corona-Infektion in ihrer Familie arbeiten, was ihr sonst verboten gewesen wäre.
Das Landgericht setzte zunächst Verhandlungstage bis zum 21. März fest.