Prozess um tödliche Messerattacke von Ex Freund auf Mädchen beginnt

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Deutschland,

Die Tat sorgte für Entsetzen: Ein Jugendlicher soll in Viersen (D) seine 15 Jahre alte Ex-Freundin erstochen haben, weil er die Trennung nicht akzeptierte.

In der Nähe des Tatorts von der tödlichen Messerattacke auf eine 15-Jährige sind von Bürgern Kerzen und Blumen niedergelegt worden.
In der Nähe des Tatorts von der tödlichen Messerattacke auf eine 15-Jährige sind von Bürgern Kerzen und Blumen niedergelegt worden. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess um eine tödliche Messerattacke einer 15-Jährigen beginnt.
  • Ein 17-Jähriger soll sie unter einem Vorwand in einen Park gelockt und erstochen haben.

Ein halbes Jahr nach der tödlichen Messerattacke auf eine 15-Jährige in Viersen am Niederrhein (D) steht ab heute Montagmorgen der Ex-Freund wegen Mordes vor Gericht. Dem 17-Jährigen wird in dem Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach vorgeworfen, das Mädchen am helllichten Tag in einem Park erstochen zu haben.

Die 15-Jährige rumänischer Herkunft hatte sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wenige Tage vor der Tat von ihrem Freund getrennt. Der Bulgare soll sie aber als sein Eigentum betrachtet und die Trennung nicht akzeptiert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Sollte er dafür verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten findet der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Eltern des Opfers sind Nebenkläger in dem Verfahren.

25 Zentimeter langes Messer

Unter einem Vorwand soll der Jugendliche das Mädchen in den Park gelockt haben, um auf ihrem Handy Hinweise auf einen neuen Freund zu suchen. Als er meinte, diese gefunden zu haben, habe er das Mädchen rumänischer Herkunft unvermittelt mit einem 25 Zentimeter langen Messer angegriffen und getötet.

Für die Verteidigung wird es nach Angaben des Anwalts Helmuth Jenrich vor Gericht vor allem um die rechtliche Wertung der Tat gehen. Sein Mandant habe das Mädchen nicht heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet. Sollte das Gericht dem folgen, stünde eine Verurteilung wegen Totschlags und eine mildere Jugendstrafe im Raum.

Falsche Zeugenbeschreibungen hatten in dem Fall zunächst dazu geführt, dass die Polizei nach einem Mann mit nordafrikanischem Aussehen fahndete und ein 25 Jahre alter Türke unter falschen Verdacht geriet. Das führte nach Polizeiangaben zu einer Flut von Hasskommentaren und Vorverurteilungen in den sozialen Medien.

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